WASHINGTON / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein US-Gericht hat entschieden, dass Google seinen Webbrowser Chrome nicht verkaufen muss. Die US-Regierung hatte versucht, eine Zerschlagung des Konzerns zu erwirken, scheiterte jedoch. Richter Amit Mehta argumentierte, dass die Forderungen der Regierung zu weit gingen. Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf den Wettbewerb im Bereich der Künstlichen Intelligenz und Suchmaschinen haben.

In einem wegweisenden Urteil hat ein US-Gericht entschieden, dass Google nicht gezwungen werden muss, seinen Webbrowser Chrome und das Betriebssystem Android zu verkaufen. Diese Entscheidung fiel im Rahmen eines Prozesses, der von der US-Regierung angestrengt wurde, um eine Zerschlagung des Technologieriesen zu erreichen. Richter Amit Mehta in Washington argumentierte, dass die Forderungen der Regierung über das Ziel hinausschossen und nicht gerechtfertigt seien.
Die Klage gegen Google wurde bereits 2020 eingereicht, am Ende der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump. Neben der Forderung nach einer Zerschlagung des Unternehmens untersagte der Richter Google jedoch, exklusive Vereinbarungen für die Verbreitung seiner Dienste wie der Web-Suche, Chrome oder der KI-Software Gemini zu treffen. Dies bedeutet, dass Google weiterhin Unternehmen wie Apple oder Mozilla dafür bezahlen kann, seine Dienste vorzuinstallieren oder prominent zu platzieren.
Interessanterweise profitiert Apple erheblich von diesen Vereinbarungen, da es Milliarden Dollar dafür erhält, dass die Google-Suche auf iPhones als Standard vorinstalliert wird. Auch für Mozilla ist die Vorinstallation der Google-Suche im Browser Firefox eine zentrale Einnahmequelle. In der EU hingegen werden Nutzer inzwischen ausdrücklich gefragt, welche Suchmaschine sie nutzen wollen, um stillschweigend getroffene Voreinstellungen zu verhindern. Ein solcher Auswahl-Zwang wurde in den USA jedoch abgelehnt.
Das Urteil sieht auch vor, dass Google einige Daten aus seiner Suchmaschine mit Konkurrenten teilen muss. Dies betrifft unter anderem Teile des Suchmaschinen-Index sowie Informationen zu Nutzerinteraktionen. Diese Daten sollen rivalisierenden Suchmaschinen wie Microsofts Bing und DuckDuckGo, aber auch KI-Firmen wie OpenAI und Perplexity bei der Entwicklung ihrer Produkte helfen. An der Börse wurde das Urteil als Erfolg für Google gewertet, was sich in einem Anstieg des Aktienkurses des Mutterkonzerns Alphabet widerspiegelte.


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