NEW YORK / LONDON (IT BOLTWISE) – Warner Bros. Discovery hat eine umfassende Klage gegen den KI-Bildgenerator Midjourney eingereicht. Der Vorwurf: massive Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzung geschützter Charaktere wie Batman und Superman. Diese Klage könnte weitreichende Folgen für die KI-Branche haben.

Der Unterhaltungskonzern Warner Bros. Discovery hat eine Klage gegen den KI-Bildgenerator-Dienst Midjourney eingereicht, die weitreichende Konsequenzen für die gesamte KI-Branche haben könnte. Im Mittelpunkt der Klage steht der Vorwurf, dass Midjourney seine Künstliche Intelligenz mit urheberrechtlich geschützten Bildern aus dem Warner-Universum, darunter bekannte Charaktere wie Batman und Superman, trainiert hat. Diese Praxis wird als vorsätzlicher Diebstahl geistigen Eigentums bezeichnet.
Besonders brisant ist der Vorwurf, dass Midjourney zeitweise technische Schutzmaßnahmen implementiert hatte, um die Erstellung von Bildern mit Warner-Charakteren zu verhindern, diese jedoch wieder entfernt wurden. Warner Bros. Discovery argumentiert, dass Midjourney die Popularität dieser Charaktere gezielt als Verkaufsargument für seine kostenpflichtigen Abonnements nutzt. Diese Vorwürfe gehen über das reine Training der KI hinaus und werfen Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit solcher Praktiken auf.
Die Klage von Warner Bros. Discovery ist Teil einer größeren Welle von rechtlichen Auseinandersetzungen, mit denen sich Entwickler:innen generativer KI konfrontiert sehen. Bereits im Juni 2025 hatten Disney und Universal Studios ähnliche Klagen gegen Midjourney eingereicht. Diese Entwicklungen zeigen, dass große Rechteinhaber:innen nicht länger bereit sind, die Trainingsmethoden der KI-Anbieter:innen hinzunehmen.
Der Ausgang dieser Gerichtsverfahren könnte das Geschäftsmodell vieler KI-Unternehmen fundamental infrage stellen. Sollten die Gerichte zugunsten der Hollywood-Studios entscheiden, müssten KI-Unternehmen künftig Lizenzgebühren für Trainingsdaten entrichten oder ihre Modelle auf Basis lizenzfreier Daten neu entwickeln. Ein Urteil zugunsten von Midjourney hingegen könnte die bisherige Praxis des sogenannten „Scraping“ von Daten aus dem Internet rechtlich festigen, was jedoch die Position von Künstler:innen und Kreativen weiter schwächen könnte.

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