LONDON (IT BOLTWISE) – Die Vererbung von Aktien und anderen Wertpapieren wird zunehmend komplexer, da immer mehr Erblasser über umfangreiche Depots verfügen. Dabei spielen steuerliche Aspekte eine entscheidende Rolle, insbesondere wenn der Wert des Nachlasses die geltenden Freibeträge übersteigt. Alternativen wie Schenkung und Nießbrauch bieten hier interessante Möglichkeiten zur Steueroptimierung.

Die Vererbung von Aktien und anderen Wertpapieren ist ein zunehmend relevantes Thema, da immer mehr Menschen über umfangreiche Depots verfügen. Diese Wertpapiere sind Teil des Nachlasses und unterliegen somit den gesetzlichen Regelungen zur Erbschaftsteuer. Besonders bei größeren Vermögen kann die Erbschaftsteuer schnell zur Belastung werden, wenn die geltenden Freibeträge überschritten werden. Für Ehepartner liegt dieser Freibetrag bei 500.000 Euro, während Kinder jeweils 400.000 Euro steuerfrei erben können. Bei Geschwistern und entfernten Verwandten sind es lediglich 20.000 Euro.
Ein Alleinerbe hat die Möglichkeit, allein über das Depot zu entscheiden, während eine Erbengemeinschaft sich einigen muss, ob die Wertpapiere verkauft oder gehalten werden sollen. Dabei ist zu beachten, dass der Wert eines Depots ständigen Kursschwankungen unterliegt, was die Bewertung des Nachlasses zusätzlich erschwert. Der Kurswert am Todestag des Erblassers wird für die steuerliche Bewertung herangezogen, spätere Schwankungen bleiben unberücksichtigt.
Um steuerliche Belastungen zu minimieren, bieten sich Schenkungen als Alternative an. Eltern können ihren Kindern alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, was auch für Wertpapiere gilt. Eine weitere Möglichkeit ist das Nießbrauchmodell, bei dem das Eigentum an den Wertpapieren auf die Angehörigen übergeht, die Erträge jedoch beim ursprünglichen Inhaber verbleiben. Dies bietet den Vorteil, dass der Wert der Schenkung durch den Nießbrauch gemindert wird, was die Steuerbelastung senkt.
Für Geringverdiener und Menschen ohne Einkommen kann es ebenfalls vorteilhaft sein, Wertpapiere zu erben oder geschenkt zu bekommen. Liegt der persönliche Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent, wird der Gewinn nur mit diesem niedrigeren Satz versteuert. Zudem können Kinder und Enkel, die noch keine oder nur geringe eigene Einkünfte haben, die Aktien über die Jahre hinweg verkaufen und den Sparer-Pauschbetrag von derzeit 1.000 Euro jährlich ausnutzen.

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