LONDON (IT BOLTWISE) – Die Vorstellung, dass künstliche Intelligenz (KI) eines Tages in der Lage sein könnte, digitale Abbilder von Verstorbenen zu erschaffen, wirft nicht nur ethische, sondern auch rechtliche Fragen auf. Während einige Menschen Trost in der Möglichkeit finden, mit einem digitalen Abbild ihrer Liebsten zu interagieren, empfinden andere die Vorstellung als beunruhigend und wünschen sich, dass ihre Daten nach ihrem Tod nicht für solche Zwecke verwendet werden.
Die rasante Entwicklung der künstlichen Intelligenz hat dazu geführt, dass sogenannte Trauerbots oder KI-Geister entstehen, die es ermöglichen, digitale Abbilder von Verstorbenen zu erschaffen. Diese Technologie kann ohne das Wissen oder die Zustimmung der Verstorbenen genutzt werden, was Bedenken hinsichtlich der Privatsphäre und des Datenschutzes aufwirft. Während einige Menschen Trost in der Möglichkeit finden, mit einem digitalen Abbild ihrer Liebsten zu interagieren, empfinden andere die Vorstellung als beunruhigend und wünschen sich, dass ihre Daten nach ihrem Tod nicht für solche Zwecke verwendet werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Schutz vor solchen digitalen Wiederauferstehungen sind jedoch noch unklar. Experten im Bereich der Nachlassplanung, wie Katie Sheehan von Crestwood Advisors, weisen darauf hin, dass es derzeit keine spezifischen Gesetze gibt, die die unautorisierte Erstellung digitaler Abbilder verhindern. Zwar könnten Anweisungen in einem Testament oder einer Vollmacht helfen, die Nutzung persönlicher Daten zu regulieren, doch bleibt unklar, ob solche Wünsche in der Praxis respektiert werden.
Ein weiteres Problem ist, dass bestehende Gesetze, wie das Revised Uniform Fiduciary Access to Digital Assets Act, zwar den Zugang zu digitalen Konten Verstorbener regeln, aber nicht direkt auf die Erstellung von KI-Geistern anwendbar sind. Dies führt zu Unsicherheiten darüber, wie solche Fälle in der Zukunft gehandhabt werden könnten. Experten wie Victoria Haneman schlagen vor, dass ein “Recht auf Löschung” eingeführt werden sollte, um den Angehörigen die Möglichkeit zu geben, Daten zu löschen, die für die Erstellung von KI-Geistern genutzt werden könnten.
Die Diskussion um digitale Wiederauferstehungen durch KI wirft auch ethische Fragen auf. Während einige Menschen die Möglichkeit schätzen, mit einem digitalen Abbild ihrer Liebsten zu interagieren, könnten andere die Vorstellung als beunruhigend empfinden. Der Fall von Muhammad Aurangzeb Ahmad, einem Informatikprofessor, der einen Trauerbot für seinen verstorbenen Vater entwickelte, zeigt, dass die Erstellung solcher Abbilder ohne die Zustimmung der Verstorbenen problematisch sein kann.
In Zukunft könnten digitale Wiederauferstehungen durch KI zu einem festen Bestandteil der Trauerkultur werden. Doch bis dahin müssen rechtliche und ethische Fragen geklärt werden, um den Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten Verstorbener zu gewährleisten. Die Einführung eines “Rechts auf Löschung” könnte ein erster Schritt in diese Richtung sein, um den Angehörigen die Kontrolle über die digitalen Hinterlassenschaften ihrer Liebsten zu geben.
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