KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof (BGH) steht vor einer bedeutenden Entscheidung, die die Zukunft der Wirecard-Aktionäre beeinflussen könnte. Am 13. November wird das oberste deutsche Zivilgericht verkünden, ob Aktionäre im Insolvenzverfahren als einfache Gläubiger Schadenersatz aus der Insolvenzmasse fordern können. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die 50.000 betroffenen Aktionäre haben, die Forderungen in Milliardenhöhe angemeldet haben.

Die Insolvenz des einstigen DAX-Konzerns Wirecard hat nicht nur die Finanzwelt erschüttert, sondern auch zahlreiche Aktionäre in eine prekäre Lage gebracht. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasst sich nun mit der Frage, ob diese Aktionäre im Insolvenzverfahren als einfache Gläubiger Schadenersatz aus der Insolvenzmasse fordern können. Diese Entscheidung könnte einen Präzedenzfall schaffen, der weit über den Fall Wirecard hinausreicht.
Union Investment, eine der betroffenen Vermögensverwaltungen, hat Schadenersatzforderungen in Höhe von knapp 10 Millionen Euro zur Wirecard-Insolvenztabelle angemeldet. Der Vorwurf: Wirecard habe über Jahre hinweg ein nicht existentes Geschäftsmodell vorgetäuscht und seine finanzielle Lage falsch dargestellt. Hätten die Anleger die Wahrheit gekannt, so das Argument, hätten sie keine Aktien gekauft. Diese Klage wird nun vor dem BGH verhandelt, dessen Urteil am 13. November erwartet wird.
Der Insolvenzverwalter von Wirecard bestreitet die Forderungen der Aktionäre vehement. Er argumentiert, dass Gläubiger wie Banken oder ehemalige Angestellte Vorrang haben sollten. Aktionäre könnten nur dann berücksichtigt werden, wenn am Ende des Insolvenzverfahrens Geld übrig bleibt – was derzeit unwahrscheinlich erscheint. Das Oberlandesgericht München hatte jedoch in einem Zwischenurteil entschieden, dass Aktionäre ihre Ansprüche als einfache Insolvenzforderungen geltend machen können. Diese Entscheidung wird nun vom BGH überprüft.
Die Verhandlung vor dem BGH hat gezeigt, dass die Meinungen über die Rolle der Aktionäre im Insolvenzverfahren stark auseinandergehen. Während die Anwälte des Insolvenzverwalters betonen, dass den Anlegern das unternehmerische Risiko beim Kauf der Aktien bewusst gewesen sei, argumentiert die Gegenseite, dass der freie Wille der Aktionäre durch die Täuschung von Wirecard verfälscht wurde. Die Entscheidung des BGH könnte daher nicht nur für die Wirecard-Aktionäre, sondern auch für zukünftige Fälle von großer Bedeutung sein.

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