BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Koalition hat ein Reformpaket für das Arbeitsrecht beschlossen, das den Kündigungsschutz bei Hochverdienern ab 2027 neu kalibriert. Wer über der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze verdient, kann das Arbeitsverhältnis künftig gegen Abfindung beenden lassen. Gleichzeitig verschiebt die Reform Details rund um Befristungen, Krankmeldungen und Freistellungen während Kündigungsfristen. Für HR, Arbeitgeber und Betriebsräte wird damit rechtssichere Vertrags- und Prozessgestaltung noch einmal dringlicher.

Die anstehende Reform zum Kündigungsschutz markiert vor allem bei hoch dotierten Verträgen einen Paradigmenwechsel: Ab dem 1. Januar 2027 sollen Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung ihr Arbeitsverhältnis gegen Abfindung auflösen können. Wie die Werte für 2026 zeigen, liegt diese Schwelle bei rund 177.450 Euro brutto im Jahr, also etwa 15.000 Euro monatlich. Damit verschiebt sich der Fokus weg von der Frage, ob eine Kündigung sozial gerechtfertigt ist, hin zu einer stärker verhandelbaren Beendigung über den Kostenblock Abfindung.
Technisch und prozessual ist das für Unternehmen weniger eine „Einmal“-Entscheidung als eine Anpassung kompletter HR-Workflows. Künftig wird es in vielen Fällen darauf ankommen, ob und für welche Rollen Verträge überhaupt in den Anwendungsbereich fallen, weil die Regelung primär für neue Arbeitsverträge ab 2027 gilt. Praktisch bedeutet das: HR-Systeme und Vertragsdatenbanken müssen sauber zwischen Alt- und Neuverträgen trennen, sonst drohen Fehler in der Rechtsgrundlage. Ein Vergleich mit HR-Plattformen wie Workday oder Personio zeigt, wie wichtig heute integrierte Compliance-Checks im Contract-Lifecycle sind, damit Freigaben, Abfindungsrechner und Fristenwerke konsistent bleiben.
Der zweite Hebel ist die Rolle der Gerichte, die in den letzten Monaten sichtbar deutlicher wurden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit dem Urteil vom 25. März (Az. 5 AZR 108/25) pauschale Freistellungsklauseln während laufender Kündigungsfristen eingeschränkt: Arbeitnehmer sollen grundsätzlich bis zum rechtlichen Ende tatsächlich beschäftigt werden, eine Freistellung bleibt nur bei konkreten Gründen zulässig, etwa zum Schutz von Betriebsgeheimnissen. Für Arbeitgeber steigt damit der Druck, im Einzelfall zu begründen, warum die Arbeitsleistung nicht erbracht werden kann. Wer dennoch pauschal freistellt, riskiert Schadensersatz, wie der Fall mit einem entzogenen geldwerten Vorteil durch einen privat nutzbaren Dienstwagen zeigt.
Im Markt erhöht das die Bedeutung sauberer Dokumentation und abgestimmter Entscheidungen zwischen HR, Rechtsabteilung und Führungsebene. Branchenbeobachtungen zufolge rechnen rund 60 Prozent der Unternehmen in Deutschland bis 2030 mit einem Stellenabbau. In solchen Konstellationen werden Vergleiche wahrscheinlicher, weil sie Planungssicherheit erzeugen und die Dauer von arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten begrenzen können. Experten berichten zudem, dass Sozialauswahl-Fehler nach wie vor häufig vorkommen: Eine gezielte Entlassung leistungsschwacher Mitarbeiter ist unzulässig, zugleich gilt die Einteilung in Altersgruppen zur Sicherung der Betriebsstruktur als möglich. Diese Mischung aus Spielraum und Grenzen verlangt ein sehr präzises Punktesystem.
Parallel verschärft die Reform Details bei Befristungen und Krankmeldungen. Sachgrundlose Befristungen sollen für Arbeitnehmer, die bis Ende 2030 eingestellt werden, bis zu 48 Monate möglich sein, bei maximal sechs Verlängerungen. Außerdem soll zum Jahreswechsel 2027 das Schriftformerfordernis für Befristungen wegfallen. Bei Krankmeldungen steht dagegen eine strengere Kontrolle im Vordergrund: Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden, stattdessen ist eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag geplant. Das betrifft auch digitale Bescheinigungen; der Maßstab bleibt, dass eine ärztliche Konsultation erfolgt. Ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm stuft eine Online-Krankschreibung ohne direkten Arztkontakt als schweren Vertrauensbruch ein.
Auch hier liegt eine klare technische Konsequenz auf der Hand: Medizinische Daten sind hochsensibel und unterliegen strengen Anforderungen an Verarbeitung und Zweckbindung. Wenn Unternehmen vermehrt frühe Atteste verlangen und zusätzlich digitale Arztbescheinigungen prüfen müssen, entstehen mehr Touchpoints mit HR-Portalen, Ticketsystemen oder Mitarbeiter-Communities. Gleichzeitig muss die Begründung der Berechtigung nachvollziehbar bleiben, etwa bei der Frage, ob eine Abmahnung entbehrlich ist oder ob weitere Schritte erforderlich werden. Das Zusammenspiel aus gesetzlichen Pflichten, Datenschutzprinzipien und Prozesssicherheit ist damit nicht nur eine Rechts-, sondern auch eine Architekturfrage für HR-Compliance.
Für die nächsten Monate ist daher weniger „Panik“ nötig, sondern eine zielgerichtete Umstellung: Unternehmen sollten ihre Musterverträge und Vorlagen prüfen, die Schwellenwerte und Anwendungslogik abbilden und Kündigungs- sowie Freistellungsentscheidungen mit technischen Workflows absichern. Bei Kündigungsfristen bleibt das Grundsystem bestehen: vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende, zwei Wochen während der maximalen sechsmonatigen Probezeit. Bei Arbeitgeberkündigungen verlängern sich die Fristen gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit, von einem Monat nach zwei Jahren bis sieben Monate nach zwanzig Jahren. Wer Sozialplan und Verhandlungsstrategie vorbereitet, kann in betriebsbedingten Szenarien schneller reagieren und unnötige Gerichtsrisiken reduzieren.
Der Blick nach vorn deutet auf zwei Trends: erstens werden gerichtliche Leitplanken zur konkreten Begründung von Freistellungen und zum Umgang mit Arbeitsleistung weiter an Kontur gewinnen; zweitens wächst die Nachfrage nach rechtssicheren, aber flexiblen HR- und Legal-Tech-Prozessen, die Veränderungen bei Befristungen und Krankmeldungen abbilden können. Für Entwickler von HR-Software bedeutet das: Fristen-Engine, Vertragsklassifikation, Dokumenten-Generation und Audit-Trails werden stärker zu Kernbausteinen. In der Praxis entscheidet dann nicht nur das Ergebnis vor Gericht, sondern auch die Qualität der Daten und der Entscheidungsprotokolle. Genau hier liegt die nächste Wettbewerbswelle: Wer Compliance automatisiert, reduziert Reibung zwischen Abteilungen und erhöht die Planbarkeit im Personalmanagement.
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