MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Facebook-Nutzer in Deutschland haben ab sofort die Möglichkeit, sich einer Datenschutzklage anzuschließen, die vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen Meta eingereicht wurde. Hintergrund ist ein massives Datenleck, bei dem Millionen von Datensätzen im Internet aufgetaucht sind.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage gegen Meta eingereicht, nachdem ein gravierendes Datenleck bei Facebook bekannt wurde. Millionen von Datensätzen, die persönliche Informationen von Nutzern enthalten, sind im Internet aufgetaucht. Das Bundesamt für Justiz hat nun das Klageregister geöffnet, in dem sich betroffene Nutzer registrieren können.

Der Vorfall, der als ‘Scraping’ bekannt ist, betrifft die automatisierte Erfassung von persönlichen Daten von hunderten Millionen Facebook-Nutzern. Bereits 2018 bestätigte Facebook, dass über die Entwickler-API des Unternehmens Nutzerdaten systematisch gesammelt werden konnten. Ein Jahr später tauchten 419 Millionen solcher Datensätze im Internet auf.

In Deutschland können sich betroffene Nutzer der Sammelklage anschließen, um ihre Ansprüche zu sichern. Der Bundesgerichtshof hatte im November letzten Jahres in einer Leitsatzentscheidung die Rechtslage rund um den immateriellen Schadenersatz bei solchen Datenschutzverletzungen weitgehend geklärt. Der Kontrollverlust über unzureichend geschützte Daten gilt nun als ausreichender Grund für Schadensersatzansprüche.

Voraussetzung für den Klagebeitritt ist, dass 2018 oder 2019 öffentliche personenbezogene Daten im Facebook-Profil hinterlegt waren. Der vzbv setzt sich dafür ein, dass Betroffene des Datenlecks finanziell entschädigt werden. Bis zu 600 Euro pro Betroffenen hält der Verband für realistisch, abhängig davon, wie viele und welche Daten abgegriffen wurden.

Die Musterfeststellungsklage wird von Verbraucherverbänden stellvertretend geführt und bietet Verbrauchern die Möglichkeit, ohne eigenes Kostenrisiko ihre Ansprüche geltend zu machen. Sollte das Verfahren zugunsten der Kläger ausgehen, können Betroffene in einem vereinfachten Verfahren ihre Forderungen durchsetzen, falls Meta die Ansprüche nicht freiwillig anerkennt.

Unabhängig von dieser Klage hat die irische Datenschutzbehörde bereits 2022 eine Strafe von 265 Millionen Euro gegen Meta verhängt. Sollten sich viele deutsche Facebook-Nutzer der Klage anschließen, könnten die Kosten für Meta infolge des Datenlecks erheblich steigen.

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Facebook-Nutzer in Deutschland können sich Datenschutzklage anschließen
Facebook-Nutzer in Deutschland können sich Datenschutzklage anschließen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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