MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die jährliche Steuererklärung ist für viele ein leidiges Thema, doch mit den richtigen Tricks lassen sich erhebliche Vorteile erzielen. Wer sich mit den steuerlichen Möglichkeiten auskennt, kann nicht nur Geld sparen, sondern auch seine finanzielle Situation optimieren.
Die Steuererklärung bietet zahlreiche Möglichkeiten, um Kosten geltend zu machen und so die Steuerlast zu senken. Besonders im Bereich der energetischen Sanierungen am selbst genutzten Wohneigentum gibt es attraktive Abzugsmöglichkeiten. Dabei müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen und Höchstbeträge beachtet werden, um in den Genuss der steuerlichen Vorteile zu kommen.
Ein weiterer Bereich, in dem Steuerzahler profitieren können, sind ehrenamtliche Tätigkeiten. Wer nebenberuflich ehrenamtlich tätig ist, kann steuerfreie Aufwandsentschädigungen bis zu 840 Euro jährlich in Anspruch nehmen. Für Übungsleiter gibt es sogar eine Pauschale von 3.000 Euro. Diese Regelungen fördern das Engagement im Ehrenamt und bieten gleichzeitig finanzielle Entlastung.
Auch Geschäftsreisen bieten Potenzial für steuerliche Erleichterungen. Werden die Kosten nicht vom Arbeitgeber erstattet, können sie als Werbungskosten angesetzt werden. Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen sind dabei absetzbar. Für Dienstreisen, die mehr als acht Stunden dauern, kann ein Pauschalbetrag von 14 Euro geltend gemacht werden, bei Reisen über 24 Stunden sind es 28 Euro.
Unfallkosten, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen, sind ebenfalls absetzbar, sofern der Arbeitgeber diese nicht erstattet. Dies gilt auch für die Selbstbeteiligung bei einer Kaskoversicherung. Selbst Taxirechnungen oder Kosten für Unfallverletzungen können als Werbungskosten berücksichtigt werden.
Die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte sind ein weiterer Punkt, der in der Steuererklärung berücksichtigt werden kann. Unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel gilt eine Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer. Diese Regelung ermöglicht es, die täglichen Pendelkosten steuerlich zu optimieren.
Für Auszubildende und Studenten gibt es ebenfalls Möglichkeiten, Kosten abzusetzen. Die Ausgaben für die Erstausbildung oder das Erststudium können als Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro jährlich geltend gemacht werden. Dazu zählen Lehrmittel, Studiengebühren und Semesterbeiträge.
Betreuungskosten für Kinder sind ebenfalls absetzbar. Zwei Drittel der Kosten, maximal jedoch 4.000 Euro pro Kind, können als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass das Kind im gleichen Haushalt lebt und unter 14 Jahren alt ist.
Arbeitnehmer können sich Gehaltserhöhungen auch als Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten auszahlen lassen, was steuerfrei ist. Alternativ sind Sachprämien in Form von Warengutscheinen bis zu einem Wert von 50 Euro monatlich steuerfrei.
Wer einen Zweitwohnsitz aus beruflichen Gründen unterhält, kann die damit verbundenen Kosten absetzen, sofern sie unter 1.000 Euro monatlich liegen. Die Nutzung muss jedoch beruflich bedingt sein, und die Entfernung zur Arbeitsstätte muss bestimmte Kriterien erfüllen.
Selbst Kontoführungsgebühren können pauschal mit 16 Euro jährlich abgesetzt werden. Bei Scheidungen sind Anwalts- und Prozesskosten nur dann absetzbar, wenn die existenzielle Lebensgrundlage bedroht ist.
Um die Steuererklärung optimal zu gestalten, ist es wichtig, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und sich über die aktuellen Regelungen zu informieren. Bei Unsicherheiten kann ein Steuerberater wertvolle Unterstützung bieten, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen und im Idealfall eine Rückerstattung zu erhalten.
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