LONDON (IT BOLTWISE) – In einem langwierigen Erbstreit um das Vermögen der renommierten Veltins-Brauerei hat Carl Clemens Veltins eine entscheidende Niederlage vor Gericht erlitten.
Der Erbstreit um das millionenschwere Vermögen der Veltins-Brauerei hat eine neue Wendung genommen. Carl Clemens Veltins, ein Mitglied der traditionsreichen Brauereifamilie, musste eine Niederlage vor dem Landgericht hinnehmen. Die Richter bestätigten die Enterbung durch seine Mutter, die sich zugunsten seiner beiden Schwestern entschieden hatte. Diese Entscheidung basiert auf der Verjährung von mehr als 30 Jahren, die jegliche Ansprüche auf einen Pflichtteil unmöglich macht.
Der 63-jährige Veltins zeigte sich vor Prozessbeginn unbeirrt, obwohl die Aussicht auf Erfolg gering war. Die hohen Prozesskosten von 360.000 Euro, die er im Voraus aufbringen musste, standen in keinem Verhältnis zur erhofften Summe von 30 Millionen Euro. Veltins erklärte, dass ihm erst kürzlich die finanziellen Mittel für eine Klage zur Verfügung gestellt wurden, was seinen späten Vorstoß erklärt.
Ein weiterer Versuch, das Testament seiner Mutter zu annullieren, scheiterte ebenfalls. Veltins argumentierte, dass seine Mutter nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gewesen sei, als sie das Testament verfasste. Doch die Schwestern, die die Beklagtenseite vertreten, konterten dieses Argument erfolgreich. Die Mutter habe die Geschäfte der Brauerei bis kurz vor ihrem Tod geführt, was auch das Gericht überzeugte.
Weder Susanne Veltins, die wie ihr Neffe im Unternehmen tätig ist, noch ihre Schwester erschienen persönlich zur Verhandlung. Die Brauerei selbst betonte, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen keine wirtschaftlichen Folgen hätten und es sich um eine rein familiäre Angelegenheit handle. Veltins hingegen schilderte eindringlich die Umstände, unter denen er seine Verzichtserklärung unterschrieb – nach einer durchfeierten Nacht, in der ihm die Tragweite seines Handelns nicht bewusst gewesen sei.
Rechtlich bleibt die Frage um den Alkoholpegel irrelevant, da vermeintliche Pflichtteilsansprüche innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden müssen, sobald klar ist, dass man im Erbe unberücksichtigt geblieben ist. Angesichts der Verjährung bleibt dem Kläger nur die Möglichkeit, Berufung beim Oberlandesgericht einzulegen, um möglicherweise doch noch in den Genuss seines Erbteils zu kommen.
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