BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Diskussion um eine verpflichtende Elementarschadenversicherung in Deutschland gewinnt an Fahrt, da Naturkatastrophen wie Hochwasser immer häufiger auftreten. Die neue Bundesregierung plant eine Pflichtversicherung, deren Details noch ausgearbeitet werden müssen.
Die zunehmende Häufigkeit von Hochwasserereignissen in Deutschland hat die Diskussion über eine verpflichtende Elementarschadenversicherung neu entfacht. Diese Versicherung soll Schäden an Gebäuden und deren Inventar abdecken, die durch Naturereignisse wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen verursacht werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, eine solche Versicherungspflicht einzuführen, um Immobilieneigentümer besser zu schützen.
Der Verbraucherschutzverband Wohnen im Eigentum (WiE) unterstützt diesen Vorstoß, weist jedoch auf mögliche Probleme für Wohnungseigentümer hin, insbesondere im Zusammenhang mit einem Opt-Out-Modell. WiE fordert, dass in Wohnungseigentümergemeinschaften ein Verzicht auf die Versicherung nur mit Allstimmigkeit möglich sein sollte, um einzelne Eigentümer nicht zu benachteiligen.
Eine Elementarschadenpflichtversicherung soll alle Immobilieneigentümer vor den finanziellen Folgen von Naturkatastrophen schützen, ohne sie mit übermäßigen Kosten zu belasten. Während Sturm- und Hagelschäden oft durch bestehende Gebäudeversicherungen abgedeckt sind, gilt dies nicht für andere Naturgefahren wie Erdbeben oder Überschwemmungen. Bundesjustizministerin Hubig betont, dass die neue Versicherung „schützen, vorsorgen und solidarisch absichern“ soll.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Versicherungsbranche verpflichtet wird, jede neue Wohngebäudeversicherung mit einem Elementarschadenmodul auszustatten. Bestandsverträge sollen zu einem bestimmten Stichtag angepasst werden. Auf diese Weise könnte die Absicherung flächendeckend eingeführt werden, da die meisten Immobilieneigentümer bereits eine Wohngebäudeversicherung besitzen.
WiE warnt jedoch vor einer Opt-Out-Lösung, bei der Immobilieneigentümer die Möglichkeit haben, die Versicherung abzulehnen. Dies könnte insbesondere für Wohnungseigentümergemeinschaften problematisch sein, da der Versicherungsschutz durch Mehrheitsentscheidungen ausgehebelt werden könnte. WiE fordert daher, dass ein Verzicht auf die Versicherung nur mit Zustimmung aller Eigentümer möglich sein sollte.
Die Einführung einer Elementarschadenpflichtversicherung könnte auch staatliche Präventionsmaßnahmen im Hochwasserschutz umfassen. Dies würde nicht nur den Versicherungsschutz verbessern, sondern auch dazu beitragen, die Risiken von Naturkatastrophen zu minimieren. Die genaue Ausgestaltung der Versicherung bleibt abzuwarten, doch die Diskussion zeigt, dass ein umfassender Schutz vor Elementarschäden zunehmend als notwendig erachtet wird.
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