HANNOVER / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein formaler Fehler bei der Staatsanwaltschaft Hannover hat Volkswagen vor einer Millionenstrafe bewahrt. Der Automobilhersteller muss ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Millionen Euro nicht zahlen, da eine entscheidende Unterschrift auf einem Dokument fehlte.
Volkswagen hat in den letzten Jahren mit zahlreichen Herausforderungen zu kämpfen, darunter der zunehmende Wettbewerb aus China, sinkende Gewinne und die schleppende Umstellung auf Elektromobilität. Doch nun hat der Konzern zumindest eine Sorge weniger. Ein Bußgeld in Höhe von 4,3 Millionen Euro, das aufgrund von Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal gefordert wurde, muss nicht gezahlt werden. Der Grund dafür ist ein formaler Fehler bei der Staatsanwaltschaft Hannover, die es versäumte, ein wichtiges Dokument zu unterschreiben.
Der Fehler wurde entdeckt, als die Unterlagen an das Oberlandesgericht Celle weitergeleitet wurden. Ohne die erforderliche Unterschrift konnte die Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht weiterverfolgt werden. Dies führte dazu, dass Volkswagen die Zahlung des Bußgeldes erspart blieb. Die CDU-Fraktion im niedersächsischen Landtag bezeichnete den Vorfall als Skandal und kündigte an, die Angelegenheit im Rechtsausschuss zu diskutieren.
Der Hintergrund des Bußgeldes liegt in der Weitergabe von Daten an einen US-amerikanischen Aufseher nach dem Bekanntwerden des Abgasbetrugs. Der Landesdatenschutzbeauftragte hatte dies gerügt, da Volkswagen seine Mitarbeitenden nicht ausreichend über die Datenweitergabe informiert hatte, was einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung darstellt. Trotz des formalen Fehlers bleibt die Rüge des Datenschutzbeauftragten bestehen, auch wenn zwei von fünf Verwarnungen aufgehoben wurden.
Interessant bleibt die Frage, ob das Oberlandesgericht Celle auch ohne den formalen Fehler zugunsten von Volkswagen entschieden hätte. Die Staatsanwaltschaft Hannover betonte, dass es sich um einen Einzelfall handele, der auf einer Verkettung unglücklicher Umstände beruhe. Die hohe Arbeitsbelastung der Mitarbeiter wurde als ein möglicher Faktor für den Fehler genannt.
Für Volkswagen bedeutet der Ausgang des Verfahrens eine finanzielle Entlastung, auch wenn die Datenschutzvorwürfe weiterhin im Raum stehen. Der Konzern hat die Möglichkeit, gegen die verbleibende Rüge Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen. Ob dies geschieht, bleibt abzuwarten, doch die Auswirkungen auf das Bußgeld sind damit bereits vom Tisch.
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, mit denen Behörden bei der Bearbeitung komplexer Fälle konfrontiert sind. Die hohe Arbeitsbelastung und die Notwendigkeit, formale Anforderungen strikt einzuhalten, können zu folgenschweren Fehlern führen. Für Volkswagen ist der Ausgang des Verfahrens ein kleiner Lichtblick in einer ansonsten herausfordernden Zeit.
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