LONDON (IT BOLTWISE) – Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) könnte die Coaching-Branche in Deutschland grundlegend verändern. Die Entscheidung betrifft insbesondere Anbieter von Online-Coaching-Programmen, die ohne staatliche Zulassung operieren und damit gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz verstoßen.
Die Coaching-Industrie in Deutschland steht vor einer bedeutenden Herausforderung, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil gefällt hat, das das Geschäftsmodell vieler Anbieter infrage stellt. Im Zentrum der Entscheidung steht ein Fall, in dem ein Kunde 47.600 Euro für ein neunmonatiges Coaching-Programm zur finanziellen Fitness bezahlt hatte. Dieses Programm, das hauptsächlich aus PDFs und Zoom-Sessions bestand, wurde vom BGH als nichtig erklärt, da es gegen das Fernunterrichtsschutzgesetz verstieß.
Das Urteil hat weitreichende Implikationen für die Branche, die in den letzten Jahren stark gewachsen ist. Viele Anbieter von Online-Coaching-Programmen haben sich auf digitale Wissensvermittlung spezialisiert, ohne die erforderlichen staatlichen Zulassungen zu besitzen. Der BGH hat nun klargestellt, dass auch Unternehmer, die solche Programme buchen, nicht schutzlos sind und dass digitale Coachings als Fernlehrgänge gelten können, wenn sie systematische Wissensvermittlung beinhalten.
Die Entscheidung des BGH könnte als juristischer Dammbruch angesehen werden, da sie nicht nur den spezifischen Fall betrifft, sondern ein ganzes Geschäftsmodell infrage stellt. Hunderte von Anbietern in Deutschland verkaufen teure Onlineprogramme zur Persönlichkeitsentwicklung, Unternehmensgründung oder finanziellen Selbstoptimierung. Diese Programme kombinieren oft vorproduzierte Videos mit interaktiven Elementen wie Zoom-Calls und Facebook-Gruppen.
Ein zentrales Problem der Branche ist, dass der Begriff ‘Coach’ in Deutschland nicht geschützt ist und jeder sich so nennen kann. Dies hat dazu geführt, dass viele Anbieter ohne qualifizierte pädagogische Konzepte und ohne staatliche Zulassung operieren. Die ZFU-Zulassung (Zentralstelle für Fernunterricht) erfordert jedoch einen strukturierten Lehrplan und pädagogisch qualifiziertes Personal, was viele Anbieter nicht leisten können oder wollen.
Für enttäuschte Kunden könnte das BGH-Urteil ein Wendepunkt sein. Wer hohe Summen für ein Coaching-Programm bezahlt hat und unzufrieden ist, kann nun prüfen lassen, ob es sich um einen unzulässigen Fernlehrgang handelt. Ist dies der Fall, gilt der Vertrag als nichtig und das Geld kann zurückgefordert werden. Die Branche selbst wird möglicherweise versuchen, auf weichere Angebote auszuweichen, die weniger konkrete Wissensvermittlung beinhalten.
Die Entscheidung des BGH kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Coaching-Branche in Deutschland weitgehend unreguliert ist. Über Jahre hinweg haben Anbieter ein rechtsfreies Feld genutzt, das weder Verbraucherschutz noch Qualitätskontrolle kannte. Nun zeigt das Urteil: Wer Bildungsversprechen verkauft, unterliegt Regeln. Und wer diese Regeln missachtet, riskiert Rückzahlungen in erheblichem Umfang.

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