KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Werbemethoden in der Schönheitsbranche erheblich beeinflussen wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat kürzlich ein Urteil gefällt, das die Werbemethoden in der Schönheitsbranche grundlegend verändert. Vorher-Nachher-Bilder, die bisher häufig zur Bewerbung von Schönheitsbehandlungen eingesetzt wurden, sind nun verboten. Dieses Verbot betrifft sowohl chirurgische als auch minimalinvasive Eingriffe wie Lippenauffüllungen und Botox-Behandlungen. Ziel dieser Entscheidung ist es, Verbraucher vor unrealistischen Erwartungen zu schützen und die Risiken solcher Eingriffe transparenter zu machen.
Im Zentrum des Urteils steht das Unternehmen Aesthetify, das an mehreren Standorten in Deutschland kosmetische Behandlungen anbietet. Aesthetify hatte seine Dienstleistungen bisher auf Plattformen wie Instagram mit Vorher-Nachher-Bildern beworben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sah darin einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz, das solche Darstellungen untersagt. Der BGH bestätigte diese Sichtweise und entschied, dass auch minimalinvasive Behandlungen unter das Verbot fallen.
Der BGH argumentiert, dass Eingriffe, die durch ein Instrument in den Körper eingreifen und dessen Erscheinung verändern, als operative plastisch-chirurgische Eingriffe zu betrachten sind. Da diese medizinisch nicht notwendig sind, bleibt das Zeigen von Vorher-Nachher-Bildern in der Werbung verboten. Dieses Verbot soll verhindern, dass Verbraucher durch vermeintlich ästhetische Darstellungen in die Irre geführt werden.
Aesthetify hatte argumentiert, dass ihre Behandlungen risikoärmer seien und mit Tätowierungen vergleichbar wären. Dennoch hielt der BGH an seiner Entscheidung fest. Das Unternehmen hatte bereits zuvor auf die Nutzung solcher Bilder verzichtet, wandte sich aber an das Gericht, um die Interessen seiner Patienten zu vertreten, die sich umfassende visuelle Informationen wünschten.
Die Verbraucherzentrale betont, dass das Urteil des BGH Konsumenten vor unrealistischen Schönheitsbildern schützt. Diese könnten die Risiken der Behandlungen, wie Schwellungen oder infektiöse Komplikationen, verschleiern. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale, kommentierte, dass der medizinische Eingriff keineswegs als harmloser Trend zu betrachten sei.
Die Nutzung von Vorher-Nachher-Bildern bleibt jedoch im persönlichen ärztlichen Beratungsgespräch zulässig, um Patienten individuell zu informieren. Dies ermöglicht eine differenzierte und realistische Einschätzung der zu erwartenden Ergebnisse und Risiken.

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