BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die europäische Hotelbranche in Aufruhr versetzt. Über 10.000 Hotels haben eine Sammelklage gegen Booking.com eingereicht, um Schadensersatz für die jahrelange Anwendung von Preisbindungsklauseln zu fordern. Diese Klauseln hatten verhindert, dass Hotels ihre Zimmer auf eigenen Kanälen günstiger anbieten konnten.
Die europäische Hotelbranche steht vor einer bedeutenden Veränderung, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil von 2024 die umstrittenen Bestpreisklauseln von Booking.com als potenziell kartellrechtswidrig eingestuft hat. Diese Entscheidung hat über 10.000 Hotels dazu veranlasst, rechtliche Schritte gegen die Plattform einzuleiten, um Schadensersatz für die erzwungenen Preisbindungen zu fordern, die über viele Jahre hinweg angewendet wurden.
Die Bestpreisklauseln hatten es den Hotels untersagt, ihre Zimmer auf eigenen Kanälen günstiger anzubieten als auf der Plattform von Booking.com. Diese Praxis wurde nun durch den Digital Markets Act (DMA) 2024 im Europäischen Wirtschaftsraum abgeschafft, was jedoch für Reisende kaum spürbare Unterschiede mit sich brachte. Vielmehr geht es den Hoteliers um die Aufarbeitung von zwei Jahrzehnten, in denen sie nach eigenen Angaben unter überhöhten Kosten gelitten haben.
Elf bedeutende nationale Hotelverbände, darunter die Hotel Claims Alliance sowie die europäische Hotelallianz Hotrec, treiben die Klage ambitioniert voran. Unterstützt wird sie auch von der IHA, dem Hotelverband Deutschland. “Missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt werden von der Hotellerie in Europa nicht länger akzeptiert”, unterstreicht Alexandros Vassilikos, Präsident von Hotrec. Sein italienischer Kollege Alessandro Nucara ergänzt: “Es ist an der Zeit, gemeinsam aufzutreten und Kompensation zu verlangen.”
Obwohl die Spannungen zwischen den Hoteliers und Booking.com zunehmen, bleibt die Plattform ein unverzichtbarer Partner für viele Hotels. Eine Studie von Hotrec zeigt, dass der Marktanteil von Booking Holdings 2023 bei 71 Prozent in Europa lag. Gleichzeitig sank der Anteil der Direktbuchungen, was die Abhängigkeit vieler Hoteliers von der Plattform weiter verdeutlicht.
Die rechtlichen Schritte der Hoteliers könnten weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben. Experten erwarten, dass das Urteil des EuGH die Machtverhältnisse zwischen den Online-Buchungsplattformen und den Hotels neu ordnen könnte. Dies könnte zu einer stärkeren Verhandlungsposition der Hotels führen und ihnen mehr Kontrolle über ihre Preisgestaltung ermöglichen.
Die Zukunft der Beziehung zwischen den Hoteliers und Booking.com bleibt ungewiss. Während die Plattform weiterhin eine wichtige Rolle im Vertrieb von Hotelzimmern spielt, könnten die rechtlichen Auseinandersetzungen und die daraus resultierenden Veränderungen im Marktumfeld die Dynamik der Branche nachhaltig beeinflussen.

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