LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die Hotelbranche in Aufruhr versetzt. Mehr als 10.000 Hotels aus ganz Europa fordern nun Schadensersatz von Booking.com, nachdem das Gericht die Bestpreisklauseln des Buchungsportals als wettbewerbswidrig eingestuft hat.

Die Entscheidung des EuGH, die Bestpreisklauseln von Booking.com als unzulässig zu erklären, hat weitreichende Konsequenzen für die Hotelbranche. Über Jahre hinweg waren Hotels gezwungen, ihre Zimmer auf der Plattform nicht günstiger anzubieten als auf ihrer eigenen Website. Diese Praxis wurde nun als Verstoß gegen das EU-Kartellrecht eingestuft, was eine Klagewelle gegen das Buchungsportal ausgelöst hat.
Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen die sogenannten Bestpreisklauseln, die es Hotels untersagten, ihre Zimmerpreise auf anderen Plattformen oder der eigenen Website günstiger anzubieten. Diese Regelung sollte verhindern, dass Kunden sich auf Booking.com informieren, dann aber direkt beim Hotel zu einem besseren Preis buchen. Doch die Luxemburger Richter sahen darin eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung.
Bereits in der Vergangenheit hatte das Bundeskartellamt in Deutschland gegen ähnliche Klauseln bei HRS und Booking.com vorgegangen. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2021 den Verstoß gegen das Kartellrecht. Diese Entscheidungen ebneten den Weg für das aktuelle EuGH-Urteil, das nun als Grundlage für die Schadensersatzforderungen der Hotels dient.
Die Klage wird von der Hotel Claims Alliance koordiniert und umfasst den Zeitraum von 2004 bis 2024. Unterstützt wird sie von der europäischen Hotelallianz Hotrec sowie über 30 nationalen Hotelverbänden. Die Resonanz war so groß, dass die Anmeldefrist zur Klagebeteiligung verlängert wurde.
Obwohl viele Hotels die Vertragsbedingungen von Booking.com kritisieren, bleibt die Plattform ein wichtiger Vertriebskanal. Laut einer Studie von Hotrec und der Fachhochschule Westschweiz Wallis hatte Booking Holdings im Jahr 2023 einen Marktanteil von 71 Prozent in Europa. Dies zeigt die Dominanz der Plattform, auch wenn die umstrittenen Klauseln inzwischen abgeschafft wurden.
Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben. Sie stärkt die Position der Hotels im Wettbewerb und könnte zu günstigeren Preisen für Reisende führen. Gleichzeitig stellt sich die Frage, wie sich die Marktanteile zwischen Direktbuchungen und Plattformen wie Booking.com in Zukunft entwickeln werden.
Das Bezirksgericht Amsterdam wird nun klären, ob und in welchem Umfang Booking.com Schadensersatz leisten muss. Die EuGH-Entscheidung wird dabei eine zentrale Rolle spielen und könnte als Präzedenzfall für ähnliche Klagen in anderen Branchen dienen.
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