BRAUNSCHWEIG / LONDON (IT BOLTWISE) – Im jüngsten Rechtsstreit um den Zugang zu einem Volkswagen-Werk hat das Arbeitsgericht Braunschweig eine Entscheidung zugunsten der Volkswagen Group Services getroffen.

Im aktuellen Rechtsstreit zwischen der AfD-nahen Arbeitnehmerorganisation Zentrum und der Volkswagen-Tochter Volkswagen Group Services hat das Arbeitsgericht Braunschweig zugunsten des Unternehmens entschieden. Die Organisation hatte versucht, Zugang zu einem Werk in Isenbüttel zu erhalten, um dort eigene Vertrauensleute wählen zu lassen. Das Gericht wies die Klage ab, da die vorgelegten Beweise der Kläger als zu pauschal und unzureichend detailliert angesehen wurden.
Volkswagen verweigerte den Zugang mit der Begründung, dass die Organisation nicht tariffähig sei. Ein entscheidender Punkt für das Gericht war, dass mindestens ein Mitglied des Zentrums im Werk arbeiten müsse, was von den Klägern nicht ausreichend belegt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und die Organisation Zentrum plant, Berufung einzulegen, um das Urteil anzufechten.
Volkswagen Group Services sieht sich durch das Urteil in ihrer Position bestätigt. Das Unternehmen betont, dass es nicht verpflichtet sei, jeder Organisation Zugang zu gewähren, insbesondere wenn Sicherheitsinteressen und der Schutz von Betriebsgeheimnissen betroffen sind. Eine Sprecherin der VW-Tochter erklärte, dass man weiterhin sicherstellen werde, dass die Arbeitsumgebung frei von gegenläufigen Einflüssen bleibe.
Die IG Metall äußerte Bedenken hinsichtlich eines möglichen Erstarkens der Organisation im Volkswagen-Konzern. Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, warnte, dass das Zentrum für Uneinigkeit sorge und die Belegschaften schwäche, anstatt sie zu stärken. Unterdessen notierte die VW-Aktie im nachbörslichen Handel leicht niedriger, was auf die Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit zurückzuführen sein könnte.

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