MAINZ / LONDON (IT BOLTWISE) – Der deutsche E-Mail-Anbieter GMX hat einen wichtigen Teilerfolg gegen Google erzielt. Das Landgericht Mainz entschied, dass Google seinen Mailservice Gmail bei der Einrichtung von Android-Smartphones nicht bevorzugen darf. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für den Wettbewerb im digitalen Markt haben.

Der deutsche E-Mail-Anbieter GMX hat in einem Rechtsstreit gegen den US-Technologieriesen Google einen bedeutenden Teilerfolg errungen. Das Landgericht Mainz entschied, dass Google seinen Mailservice Gmail nicht bevorzugen darf, wenn Nutzer ein Android-Smartphone einrichten und ein Google-Konto erstellen. Diese Entscheidung basiert auf dem neuen EU-Digitalmarktrecht, das die Rechte von Verbrauchern und kleineren Unternehmen gegenüber großen Tech-Konzernen stärken soll.
Über Jahre hinweg war es für Nutzer nahezu unmöglich, eine andere E-Mail-Adresse als Gmail zu verwenden, um auf wichtige Google-Dienste zuzugreifen. Dies führte zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung, da alternative Anbieter wie GMX und Web.de unter Druck gerieten. Die Entscheidung des Gerichts könnte nun den Weg für mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit im digitalen Markt ebnen.
Google hat bereits auf das Urteil reagiert und sein Verhalten teilweise geändert. Seit Mai 2025 ist es möglich, bei der Einrichtung eines Android-Geräts lediglich eine Handynummer anzugeben. Allerdings erstellt Google dabei automatisch eine Gmail-Adresse, was das Gericht bemängelte. Diese Praxis steht im Widerspruch zu den Zielen des Digital Markets Act, der eine Gleichbehandlung von Diensten fordert.
Der Digital Markets Act, der seit März 2024 in Kraft ist, zielt darauf ab, die Marktmacht großer Plattformbetreiber wie Google, Apple und Meta zu regulieren. Diese sogenannten Gatekeeper müssen ihre eigenen Dienste und die ihrer Wettbewerber gleich behandeln. Die Entscheidung des Mainzer Gerichts zeigt, dass das EU-Regelwerk Wirkung zeigt und den Wettbewerb im digitalen Markt fördert.
1&1, der Mutterkonzern von GMX und Web.de, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Michael Hagenau, Geschäftsführer von GMX und Web.de, betonte, dass Millionen von Nutzern künftig die Möglichkeit haben, sich bewusst für einen europäischen Anbieter mit strengem Datenschutz zu entscheiden. Dies sei ein spürbares Signal für digitale Souveränität und ein wichtiger Schritt in Richtung fairer Wettbewerb.
Google hingegen äußerte Bedenken, dass die Entscheidung des Gerichts das Bestreben des Digital Markets Act zur Harmonisierung der Regeln untergraben könnte. Das Unternehmen warnte vor einer Zunahme der Bürokratie, die Innovationen hemmen könnte. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt, da Google bereits Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt hat.


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