BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Ab September 2025 werden Küchen und Wohnküchen bei der Wohnraumförderung als Aufenthaltsräume anerkannt. Diese Anpassung spiegelt die gängige Baupraxis wider und verbessert die Förderbedingungen erheblich. Bauherren profitieren von einer erhöhten Flexibilität bei der Wohnraumgestaltung und einer Anhebung des Baukostenvergleichswerts um 18 Prozent.

Die Anerkennung von Küchen und Wohnküchen als Aufenthaltsräume ab dem 1. September 2025 markiert einen bedeutenden Schritt in der Wohnraumförderung. Diese Entscheidung berücksichtigt die moderne Bauweise, bei der Küchen häufig offen gestaltet und in das Wohnzimmer integriert werden. Diese Anpassung ermöglicht es Bauherren, die Wohnfläche flexibler zu gestalten, ohne die Fördervoraussetzungen zu verletzen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Förderbedingungen ist die Anhebung des Baukostenvergleichswerts um 18 Prozent. Diese Maßnahme zielt darauf ab, mehr Projekte innerhalb der Kostengrenzen realisierbar zu machen und somit die Planungssicherheit für Bauherren zu erhöhen. Durch die Anpassung wird es möglich, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, was angesichts steigender Baukosten von großer Bedeutung ist.
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte KfW-Kredite, wobei die Einhaltung des energetischen Standards Effizienzhaus 55, der Ausschluss fossiler Brennstoffe und die Einhaltung der Treibhausgasemissionen zu den Voraussetzungen gehören. Diese strengen Anforderungen stellen sicher, dass die geförderten Projekte nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch nachhaltig sind.
Für Antragstellende wird ein Berechnungstool bereitgestellt, um die Einhaltung des Kostengrenzwerts nachzuweisen. Diese Anpassungen gelten rückwirkend auch für bereits erteilte Förderzusagen, was den Bauherren zusätzliche Sicherheit bietet. Insgesamt tragen diese Maßnahmen dazu bei, die Wohnraumgestaltung flexibler und an die Bedürfnisse der modernen Bauweise angepasst zu gestalten.

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