HANNOVER / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Deutsche Post steht unter Druck, ihre Haftungshinweise für Einschreiben zu überarbeiten. Ein Gerichtsurteil zwingt das Unternehmen, klarer auf die Haftungsgrenzen hinzuweisen, nachdem eine Verbraucherin erhebliche Verluste erlitt.

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Die Deutsche Post sieht sich gezwungen, ihre Haftungshinweise für Einschreiben zu überarbeiten, nachdem ein Gerichtsurteil die bisherige Praxis als unzureichend bewertet hat. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hatte erfolgreich eine Unterlassungserklärung erwirkt, die das Unternehmen verpflichtet, deutlicher auf die Haftungsbegrenzung von 25 Euro bei gewöhnlichen Einschreiben hinzuweisen. Anlass für die Klage war der Fall einer Verbraucherin, die im Oktober 2024 wichtige Ausweisdokumente per Einschreiben verschickt hatte, die jedoch verloren gingen.

Der Verlust der Dokumente führte zu erheblichen Folgekosten von rund 300 Euro für die Betroffene. Die Deutsche Post bot lediglich eine Kulanzzahlung von 50 Euro an, was die Verbraucherschützer als unzureichend erachteten. Die Post erklärte, dass die Produktbeschreibung, auf die sich das Verfahren bezog, bereits kurz nach dem Vorfall geändert worden sei. Dennoch wertete das Landgericht Köln die damalige Formulierung als irreführend, da die Haftungsbegrenzung nur im Kleingedruckten erwähnt wurde.

Die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Tiana Schönbohm, kritisierte die Deutsche Post dafür, dass sie offensiv dazu aufgerufen habe, wichtige Dokumente per Einschreiben zu versenden, ohne die Haftungsbeschränkungen klar zu kommunizieren. Diese Praxis wurde als irreführend eingestuft, da die Haftungsbegrenzung eine wesentliche Einschränkung darstellt, die nicht ausreichend hervorgehoben wurde. Die Entscheidung des Gerichts könnte weitreichende Auswirkungen auf die Kommunikationsstrategien der Deutschen Post haben.

Die Aktie der DHL Group, zu der die Deutsche Post gehört, reagierte auf die Nachricht mit einem leichten Kursrückgang. Auf der Handelsplattform XETRA verlor die Aktie zwischenzeitlich 0,31 Prozent und notierte bei 38,23 Euro. Diese Entwicklung zeigt, dass Investoren auf die rechtlichen Herausforderungen und die damit verbundenen potenziellen Kosten sensibel reagieren. Es bleibt abzuwarten, wie die Deutsche Post ihre Kommunikationsstrategie anpassen wird, um zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

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DHL muss Haftungshinweise für Einschreiben anpassen
DHL muss Haftungshinweise für Einschreiben anpassen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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