BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die deutsche Bundesregierung plant, die Netzentgelte im Jahr 2026 zu subventionieren, was zu einer leichten Senkung der Strompreise führen soll. Trotz eines staatlichen Zuschusses von 6,5 Milliarden Euro wird die Entlastung für Verbraucher jedoch geringer ausfallen als erwartet. Experten kritisieren, dass die Maßnahme hinter den ursprünglichen Ankündigungen im Koalitionsvertrag zurückbleibt.

Die deutsche Bundesregierung hat beschlossen, die Netzentgelte im Jahr 2026 mit einem Zuschuss von 6,5 Milliarden Euro zu subventionieren. Diese Maßnahme soll die Strompreise für Haushalte um etwa vier Prozent senken, wie aus Berechnungen des Vergleichsportals Verivox hervorgeht. Trotz dieser Unterstützung wird die tatsächliche Entlastung für Verbraucher jedoch als gering eingeschätzt.
Die Übertragungsnetzentgelte, die bisher bei 6,65 Cent pro Kilowattstunde lagen, sollen durch die staatliche Unterstützung auf 2,86 Cent pro Kilowattstunde sinken. Diese Reduktion wirkt sich jedoch nicht direkt auf die Haushaltskosten aus, sondern beeinflusst lediglich die Verteilnetzgebühren. Laut Verivox werden diese um etwa 1,28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt, was zu einer durchschnittlichen Einsparung von 1,52 Cent pro Kilowattstunde führt.
Bei einem aktuellen durchschnittlichen Strompreis von 34,63 Cent pro Kilowattstunde entspricht dies einem Rückgang um etwa vier Prozent. Die Gesamtentlastung für alle Haushalte in Deutschland wird auf rund zwei Milliarden Euro geschätzt, basierend auf einem Jahresstromverbrauch von 131,4 Terawattstunden. Die konkreten Einsparungen variieren jedoch je nach Verbrauch: Ein Dreipersonenhaushalt könnte rund 61 Euro pro Jahr sparen, während ein Singlehaushalt etwa 23 Euro im Jahr einspart.
Thorsten Storck, Energieexperte bei Verivox, weist darauf hin, dass die Entlastung regional unterschiedlich ausfallen kann. In Regionen mit eigener Stromerzeugung, die weniger auf Übertragungsnetze angewiesen sind, ist der Effekt geringer. Zudem kritisiert Storck, dass von den 6,5 Milliarden Euro Zuschuss voraussichtlich höchstens ein Drittel bei den Haushalten ankommt. Die Maßnahme bleibt damit hinter den Erwartungen des Koalitionsvertrags zurück, der eine Senkung der Strompreise um fünf Cent pro Kilowattstunde vorsah.
Da es sich nicht um eine Steuersenkung handelt, sind Energieversorger nicht verpflichtet, die staatlichen Zuschüsse direkt an ihre Kunden weiterzugeben. Die niedrigeren Netzentgelte fließen in die allgemeine Preiskalkulation der Anbieter ein und können durch andere Kosten kompensiert werden. Dies führt zu einer ungleichmäßigen Entlastung der Verbraucher, abhängig von ihrem Wohnort und der lokalen Stromerzeugung.

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