BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Bundesregierung hat den Weg für die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund freigemacht. Mit der Verabschiedung zweier Gesetzentwürfe sollen rechtliche Voraussetzungen für den Einsatz der CCS-Technologie geschaffen werden. Diese Technologie könnte einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten, indem sie unvermeidbare CO2-Emissionen aus der Industrie dauerhaft unter dem Meeresboden speichert.

Die Bundesregierung hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Klimaschutz unternommen, indem sie die rechtlichen Grundlagen für die Speicherung von Kohlendioxid im Meeresuntergrund geschaffen hat. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Industrie haben, insbesondere in Sektoren wie der Zement- und Kalkproduktion, wo CO2-Emissionen unvermeidbar sind. Die sogenannte CCS-Technologie (Carbon Capture and Storage) soll es ermöglichen, diese Emissionen aufzufangen und dauerhaft unter dem Meeresboden zu speichern.
Umweltminister Carsten Schneider betonte, dass die CCS-Technologie zwar einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten könne, jedoch kein Allheilmittel sei. Vorrangig bleibe die Vermeidung von Treibhausgasen. Dennoch sei es wichtig, Lösungen für unvermeidbare Emissionen zu finden, solange dabei höchste ökologische Schutz- und Sicherheitsstandards eingehalten werden. In Deutschland sollen Meeresschutzgebiete von der Speicherung ausdrücklich ausgeschlossen bleiben, um die Umwelt zu schützen.
Ein weiterer wichtiger Aspekt der neuen Gesetzgebung ist die Schaffung einer völkerrechtlichen Grundlage für den Export von CO2 in andere Staaten zur dortigen Speicherung. Dies wird durch das Vertragsgesetz zur Ratifizierung einer Änderung des Londoner Protokolls ermöglicht. Parallel dazu soll eine Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes den nationalen Rechtsrahmen für die CO2-Einlagerung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und auf dem Festlandsockel schaffen.
Das bereits im August beschlossene Kohlendioxid-Speicherungsgesetz ergänzt diese Maßnahmen, indem es festlegt, dass unter Meeresschutzgebieten und in einer Pufferzone von acht Kilometern keine CO2-Injektionen erfolgen dürfen. Zudem gibt es saisonale Beschränkungen für lärmintensive Arbeiten, um den Schweinswal zu schützen. Die beiden Gesetze müssen noch vom Bundestag verabschiedet werden, wobei eine Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich ist.

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