HAMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Die juristische Auseinandersetzung um die Datenschutzverletzungen von Meta steht vor einer entscheidenden Hürde. Das Hanseatische Oberlandesgericht muss klären, ob es für die Sammelklage gegen den Facebook-Mutterkonzern zuständig ist. Diese Klage könnte wegweisend für den Umgang mit Datenschutzverstößen im EU-Ausland sein.

Die juristische Auseinandersetzung um die Datenschutzverletzungen von Meta, dem Mutterkonzern von Facebook, hat eine neue Wendung genommen. Am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wurde die Verhandlung aufgrund von Zweifeln an der Zuständigkeit vertagt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Sammelklage eingereicht, die sich mit einem Datenschutzvorfall aus den Jahren 2018 und 2019 befasst. Damals wurden über 530 Millionen Nutzerdaten aus mehr als 100 Ländern kompromittiert und tauchten 2021 im Darknet auf.
Die Klage der Verbraucherzentrale zielt darauf ab, den Betroffenen die Möglichkeit zu geben, Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Diese Form der Musterfeststellungsklage ist in Deutschland relativ neu und erlaubt es, im Namen der Geschädigten gerichtlich tätig zu werden. Die Verhandlung wurde jedoch abrupt unterbrochen, nachdem die Anwälte der Verbraucherzentrale kurzfristig Änderungen im Antragsverfahren vorgenommen hatten. Diese Änderungen führten zu einer unglücklichen Situation, da weder die Anwälte von Meta noch das Gericht darauf vorbereitet waren.
Henning Fischer, Referent für Sammelklagen bei der Verbraucherzentrale, betonte, dass die Klage juristisches Neuland betrete. Eine solche Klageart gegen einen Beklagten im EU-Ausland sei bisher nicht bekannt, was die Frage der Zuständigkeit besonders komplex mache. Die Verbraucherzentrale sieht das Oberlandesgericht in Hamburg als das geeignete Gericht an, um diese Fragen zu klären. Meta selbst hat sich vor der Verhandlung nicht geäußert und wird von der renommierten Kanzlei Freshfields vertreten.
Die Entscheidung über die Zuständigkeit könnte weitreichende Folgen für den Umgang mit Datenschutzverstößen in der EU haben. Sollte das Gericht in Hamburg für unzuständig erklärt werden, könnte dies den Weg für ähnliche Klagen in anderen Ländern ebnen. Gleichzeitig zeigt der Fall, wie wichtig klare rechtliche Rahmenbedingungen im digitalen Zeitalter sind, um den Schutz der Nutzerdaten zu gewährleisten. Die nächste Verhandlung ist noch nicht terminiert, doch die Augen der Tech-Welt sind auf Hamburg gerichtet, wo sich entscheiden könnte, wie Datenschutzverletzungen in Zukunft gehandhabt werden.

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