HAMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Facebook-Datenskandal zieht erneut Aufmerksamkeit auf sich, da das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg den Fall prüft. Millionen von Nutzern könnten von der Sammelklage profitieren, die von der Verbraucherzentrale Bundesverband initiiert wurde. Ziel ist es, den Betroffenen eine einfachere Möglichkeit zu bieten, Schadensersatz von Meta zu fordern.

Der Facebook-Datenskandal, der vor einigen Jahren für Schlagzeilen sorgte, ist erneut im Fokus der Öffentlichkeit. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg befasst sich mit einer Sammelklage, die von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen die Facebook-Muttergesellschaft Meta eingereicht wurde. Ziel der Klage ist es, den Betroffenen des Datendiebstahls eine einfachere Möglichkeit zu bieten, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Im April 2021 wurden Daten von über 530 Millionen Facebook-Nutzern aus mehr als 100 Ländern im Darknet veröffentlicht. In Deutschland sind etwa sechs Millionen Menschen betroffen. Die Verbraucherzentrale wirft Meta vor, gegen das Datenschutzrecht verstoßen zu haben, indem das Unternehmen die Nutzer unzureichend schützte und nicht ausreichend über das Datenleck informierte.
Die irische Datenschutzbehörde verhängte 2022 eine Strafe von 265 Millionen Euro gegen Meta Platforms Ireland Limited. In Deutschland gab es zahlreiche Klagen gegen Meta, wobei das Unternehmen in den Vorinstanzen oft erfolgreich war. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch, dass der Nachweis, zu den Opfern des Datendiebstahls zu gehören, ausreicht, um Schadensersatz geltend zu machen.
Bis Anfang Oktober haben sich mehr als 14.000 Menschen der Klage angeschlossen. Die Verbraucherzentrale fordert, dass Geschädigte mindestens 100 bis 600 Euro Entschädigung erhalten, abhängig davon, wie viele Daten abgegriffen wurden. Die Verhandlung am Freitag wird sich zunächst mit formellen Fragen beschäftigen, darunter die Zuständigkeit des Gerichts.

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