LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Europäische Gerichtshof hat ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Rechte von Pauschalurlaubern bei erheblichen Mängeln stärkt. Reisende können nun unter bestimmten Bedingungen den gesamten Reisepreis zurückfordern, was weitreichende Auswirkungen auf die Reisebranche haben könnte.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich ein bedeutendes Urteil gefällt, das die Rechte von Pauschalurlaubern bei gravierenden Mängeln während ihrer Reise stärkt. Diese Entscheidung ermöglicht es Reisenden, den gesamten Reisepreis zurückzufordern, wenn die Mängel so schwerwiegend sind, dass der Zweck der Reise zunichte gemacht wird. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf die Reisebranche haben, da es die Verantwortung der Reiseveranstalter erhöht.
Im konkreten Fall ging es um zwei polnische Touristen, die einen All-inclusive-Urlaub in einem Fünf-Sterne-Hotel in Albanien gebucht hatten. Bereits am zweiten Tag ihrer Ankunft wurden sie durch Abrissarbeiten gestört, die durch eine behördliche Anordnung erforderlich wurden. Diese Arbeiten dauerten vier Tage an und beeinträchtigten den Komfort der Urlauber erheblich.
Die Touristen forderten vor einem polnischen Gericht die Rückerstattung der Reisekosten und Schadenersatz. Das polnische Gericht wandte sich an den EuGH, der feststellte, dass die vollständige Erstattung mit EU-Recht vereinbar ist. Allerdings wurde die Forderung nach Strafschadenersatz abgelehnt. Der EuGH betonte, dass ein Erstattungsanspruch nicht besteht, wenn die Mängel durch Dritte verursacht wurden, die weder vorhersehbar noch vermeidbar waren.
Diese Entscheidung könnte die Reiseveranstalter dazu zwingen, ihre Verträge und Serviceleistungen zu überdenken, um sicherzustellen, dass sie den Anforderungen der neuen Rechtsprechung entsprechen. Die Verantwortung liegt nun bei den nationalen Gerichten, zu prüfen, ob der Veranstalter oder das Hotel über die behördlichen Anordnungen informiert waren. Sollte dies der Fall sein, bleibt der Veranstalter in der Verantwortung.

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