LUXEMBURG / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs sorgt für Klarheit im Bereich der Fluggastrechte. Blitzeinschläge können als außergewöhnliche Umstände gelten, die Airlines von Entschädigungszahlungen befreien, sofern alle Sicherheitsmaßnahmen getroffen wurden. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die Rechte der Passagiere bei Flugverspätungen.

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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich ein wegweisendes Urteil gefällt, das die Rechte von Flugpassagieren in Europa neu definiert. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Blitzeinschläge als außergewöhnliche Umstände gelten, die Fluggesellschaften von der Pflicht zur Zahlung von Entschädigungen bei Verspätungen entbinden können. Diese Entscheidung hat das Potenzial, die Art und Weise, wie Airlines mit unvorhersehbaren Naturereignissen umgehen, grundlegend zu verändern.

Im konkreten Fall, der zur Entscheidung führte, wurde ein Flugzeug beim Landeanflug auf einen rumänischen Flughafen von einem Blitz getroffen. Dies führte zu einer notwendigen technischen Sicherheitsüberprüfung, die den Weiterflug nach Wien verzögerte. Die Passagiere erreichten ihr Ziel mit mehr als drei Stunden Verspätung in einem Ersatzflugzeug. Ein betroffener Passagier übertrug seine Forderungen an ein Fluggastrechte-Portal, das daraufhin 400 Euro Entschädigung von der Airline forderte.

Der EuGH entschied, dass Blitzeinschläge als außergewöhnliche Umstände gelten können, die Airlines von Entschädigungszahlungen entbinden, sofern sie nachweisen können, dass alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen wurden, um die Auswirkungen solcher Ereignisse zu minimieren. Diese Beurteilung obliegt den nationalen Gerichten, die im Einzelfall entscheiden müssen, ob die Maßnahmen der Airline ausreichend waren.

Diese Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Sicherheit im Luftverkehr. Der EuGH betonte, dass Airlines keine Anreize haben sollten, auf Sicherheitsüberprüfungen zu verzichten, nur um Zeitpläne einzuhalten. Dies könnte langfristig dazu führen, dass Airlines verstärkt in Sicherheitsmaßnahmen investieren, um im Falle von Naturereignissen gewappnet zu sein.

Für Passagiere bedeutet dies, dass sie in bestimmten Fällen keine Entschädigung erwarten können, wenn die Airline nachweisen kann, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat. Dies könnte zu einer Neubewertung der Erwartungen an Entschädigungen bei Flugverspätungen führen und die Diskussion über die Rechte von Flugpassagieren in Europa weiter anheizen.

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EuGH-Urteil: Blitzeinschlag befreit Airlines von Entschädigungszahlungen
EuGH-Urteil: Blitzeinschlag befreit Airlines von Entschädigungszahlungen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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