REDMOND / LONDON (IT BOLTWISE) – Microsoft Teams wird ab Dezember 2025 eine neue Funktion einführen, die die Anwesenheit von Mitarbeitern im Bürogebäude automatisch erfasst. Diese Funktion könnte die Arbeit im Homeoffice erschweren, da sie den Standort über das Unternehmens-WLAN verfolgt. Die Neuerung wirft Fragen zum Datenschutz auf und könnte das Vertrauen in hybride Arbeitsmodelle beeinflussen.
Microsoft Teams plant, ab Dezember 2025 eine Funktion einzuführen, die die Anwesenheit von Mitarbeitern im Bürogebäude automatisch erfasst. Diese Neuerung könnte für viele, die im Homeoffice arbeiten, eine Herausforderung darstellen, da sie den Standort über das Unternehmens-WLAN verfolgt. Die Funktion soll erkennen, ob sich ein Nutzer mit dem firmeneigenen WLAN verbunden hat, und daraufhin den Arbeitsort automatisch festlegen.
Bisher konnten Nutzer in Microsoft Teams ihren Arbeitsort manuell bestimmen, um Kollegen die Orientierung zu erleichtern. Mit dem neuen Update wird dieser Prozess automatisiert, indem die Software Details wie IP- oder MAC-Adresse des Routers abgleicht. Diese Entwicklung könnte Vorgesetzten eine klare Übersicht darüber verschaffen, wo sich ihre Mitarbeiter befinden, was jedoch auch datenschutzrechtliche Bedenken aufwirft.
Microsoft hat klargestellt, dass die Funktion standardmäßig nicht aktiviert sein wird. Die Entscheidung zur Aktivierung liegt bei den IT-Verantwortlichen der Unternehmen, und eine Zustimmung der Endnutzer ist erforderlich. Diese Maßnahme erinnert an ähnliche Taktiken, die nach der Corona-Pandemie von einigen Unternehmen angewendet wurden, um die Rückkehr ins Büro zu überwachen.
Die automatische Erfassung des Arbeitsortes wirft Fragen zum Datenschutz auf. Obwohl die Funktion die hybride Zusammenarbeit vereinfachen soll, beunruhigt der Gedanke der ständigen Überwachung viele Mitarbeiter. Microsoft betont, dass die Funktion nicht heimlich aktiviert werden kann und Admins nicht im Namen der Nutzer einwilligen dürfen. Die rechtliche Zulässigkeit hängt von der Einwilligung der Mitarbeiter und dem Zweck der Datenerfassung ab.
In Deutschland und anderen Ländern mit ähnlichem Arbeitsrecht muss eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden, um Missbrauch zu verhindern. Ohne die Freiwilligkeit der Mitarbeiter und klare Regeln zur Nutzung könnte die Funktion gegen geltendes Datenschutz- und Arbeitsrecht verstoßen. Experten warnen, dass ein kontinuierliches Tracking ohne gewichtige Gründe rechtswidrig sein könnte.
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