BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die deutsche Regierung plant ein Verbot der Öl- und Gasförderung in ausgewiesenen Meeresschutzgebieten der Nord- und Ostsee. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, die Meeresökologie zu schützen und nachhaltige Praktiken zu fördern. Trotz der positiven Absichten gibt es Kritik von Umweltschützern, die die Reichweite des Plans als unzureichend empfinden.

Die deutsche Regierung hat sich das Ziel gesetzt, den Schutz der Meeresökologie in der Nord- und Ostsee zu verstärken, indem sie in sechs ausgewiesenen Meeresschutzgebieten ein Verbot für Öl- und Gasförderungen plant. Dieses Vorhaben, das durch einen Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums unterstützt wird, steht nun auf der Agenda des Bundeskabinetts. Umweltminister Carsten Schneider betont die Unvereinbarkeit fossiler Energien mit nachhaltiger Meeresbewahrung und treibt den Gesetzesentwurf mit Nachdruck voran.
In der Ausschließlichen Wirtschaftszone Deutschlands, die sich über 10.000 Quadratkilometer erstreckt, gelten bereits zahlreiche Regulierungen zum Schutz der Meeresflora und -fauna. Der neue Vorschlag der Bundesregierung sieht vor, die Rohstoffgewinnung auf den Abbau von Sand und Kies zu beschränken, während Ausnahmen für fossile Energieträger nur in speziellen Fällen vorgesehen sind. Umweltschützer wie die Organisation Greenpeace begrüßen das Gesetz als überfälligen Schritt, äußern jedoch Unzufriedenheit über seine begrenzte Reichweite.
Daniela von Schaper, Meeresschutz-Expertin bei Greenpeace, argumentiert, dass maritime Spezies wie Schweinswale und Seevögel sichere Rückzugsräume benötigen. Sie kritisiert, dass Aktivitäten wie Fischerei, Baggerarbeiten und Bauvorhaben weiterhin den Schutz der Meeresgebiete beeinträchtigen könnten. Ein Gasförderprojekt des niederländischen Unternehmens One-Dyas im niedersächsischen Küstenmeer fällt nicht unter das Verbot, was zusätzliche Bedenken bei Umweltschützern hervorruft.
Die geplanten Regulierungen könnten jedoch andere von One-Dyas anvisierte Erdgasfelder betreffen. Ein Sprecher des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie betont, dass das Vorhaben von dem Verbot in der AWZ nicht betroffen sei. Dennoch bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen auf die fossile Energiegewinnung in der Region auswirken werden und ob sie tatsächlich zu einem besseren Schutz der Meeresökologie führen.

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