DUBAI / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die kürzlich aktualisierten Richtlinien der Krypto-Regulierungsbehörde Dubais bringen Klarheit in die Tokenisierung realer Vermögenswerte und die Regeln für Emittenten.
Die Virtual Asset Regulatory Authority (VARA) in Dubai hat am 19. Mai ihr aktualisiertes Regelwerk für Anbieter von virtuellen Vermögenswerten (VASPs) veröffentlicht, das nun auch Bestimmungen zur Tokenisierung realer Vermögenswerte (RWA) umfasst. Marktteilnehmer haben bis zum 19. Juni Zeit, sich an die neuen Vorschriften zu halten. Die Regulierungsbehörde hat zuvor betont, dass sie ihre Aufsichtsmechanismen verbessert und eine Konsistenz über aktivitätsbasierte Regeln hinweg geschaffen hat.
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die regulatorische Klarheit bei RWA-Token. Irina Heaver, Partnerin bei der in den Vereinigten Arabischen Emiraten ansässigen Kanzlei NeosLegal, erklärte, dass die aktualisierten Regeln die Ausgabe und den Vertrieb von RWA-Token klarstellen. “Die Ausgabe von Token für reale Vermögenswerte und deren Listung auf Sekundärmärkten ist nicht mehr nur theoretisch”, sagte Heaver. “Es ist jetzt eine regulatorische Realität in Dubai und den VAE.”
Heaver verglich RWAs mit Security Token Offerings (STOs), einem früheren Versuch der Krypto-Branche, Wertpapiere wie Aktien, Anleihen und Immobilienfonds zu tokenisieren. Sie erklärte, dass STOs aufgrund mangelnder regulatorischer Klarheit, fehlender Handelsplätze für den Sekundärmarkt, mangelndem Interesse institutioneller Investoren und fehlender Liquidität nicht erfolgreich waren. Die Situation für RWAs sei jedoch anders.
Heaver betonte, dass RWAs die nächste Grundlage für die institutionelle Adoption von Blockchain und virtuellen Vermögenswerten darstellen. VARAs neue Regeln decken sie bereits als Asset-Referenced Virtual Assets (ARVA) Tokens ab. “VARAs neu aktualisiertes Regelwerk für die Ausgabe virtueller Vermögenswerte (Mai 2025) geht diese Mängel direkt an. Regulierte Börsen und Broker-Dealer in Dubai sind nun autorisiert, ARVA-Token zu vertreiben und zu listen.”
Die neuen Regeln lösen ein Problem in Ländern wie der Schweiz, wo die Ausgabe von Token möglich ist, die Listung und der Sekundärhandel jedoch unreguliert bleiben. Heaver erklärte, dass ARVA-Token unter dem Recht Dubais als direkte oder indirekte Eigentumsrechte an realen Vermögenswerten definiert sind, die das Recht auf Erhalt oder Teilhabe an Einkommen gewähren und einen stabilen Wert durch Bezugnahme auf reale Vermögenswerte oder Einkommen beibehalten sollen.
Emittenten von ARVA-Token müssen spezifische Anforderungen erfüllen, darunter eine Kategorie-1-Lizenz für die Ausgabe virtueller Vermögenswerte, ein umfassendes Whitepaper und eine Risikobeschreibung. Zudem müssen sie ein eingezahltes Kapital von 1,5 Millionen VAE-Dirham (ca. 408.000 USD) oder 2 % der gehaltenen Reservevermögen vorweisen. Die Emittenten unterliegen auch monatlichen unabhängigen Prüfungsverpflichtungen und müssen sich einer laufenden Aufsicht unterziehen.
Heaver betonte, dass VARA regulatorische Klarheit bietet und der Branche einen gangbaren, durchsetzbaren Weg bietet, um den Hype um die Tokenisierung realer Vermögenswerte in die Realität umzusetzen. “Dies ist wichtig, da es einen Wandel markiert, von der Theorie zur Ausführung, von der Fiktion zum Rahmenwerk.”
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