BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Regelungen zur Erwerbsminderungsrente in Deutschland sind komplex und ändern sich jährlich. Besonders die Hinzuverdienstgrenzen, die sich an der Lohnentwicklung orientieren, sind für viele Betroffene von großer Bedeutung. Für das Jahr 2024 gelten neue Grenzen, die sowohl für volle als auch für teilweise Erwerbsminderungsrenten relevant sind.

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Die Erwerbsminderungsrente in Deutschland ist ein wichtiges Thema für viele Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr voll arbeiten können. Ein zentraler Aspekt dieser Rente sind die Hinzuverdienstgrenzen, die sich jährlich ändern und an die Lohnentwicklung gekoppelt sind. Diese Grenzen bestimmen, wie viel zusätzlich verdient werden kann, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Für das Jahr 2024 hat die Deutsche Rentenversicherung die Hinzuverdienstgrenze für die volle Erwerbsminderungsrente auf 19.661,25 Euro festgelegt. Diese Grenze entspricht drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente wird die Grenze individuell berechnet und orientiert sich am höchsten Verdienst der letzten 15 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Das Mindestmaß der Grenze liegt 2025 bei rund 39.322,50 Euro.

Wird die festgelegte Hinzuverdienstgrenze überschritten, erfolgt eine anteilige Kürzung der Rente. Die genaue Berechnung hängt von der Höhe des zusätzlichen Einkommens ab. Daher ist es ratsam, vor Aufnahme einer zusätzlichen Tätigkeit eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Neben der finanziellen Vergütung spielt auch die tägliche Arbeitszeit eine Rolle. Beziehende einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen in der Regel nicht mehr als drei Stunden täglich arbeiten, während es bei einer teilweisen Erwerbsminderung weniger als sechs Stunden sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass bei einer Beschäftigung neben der vollen Erwerbsminderungsrente keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Dies gilt sowohl für den Beziehenden als auch für den Arbeitgeber. Aufgrund der Individualität und Komplexität jedes Einzelfalls sollte stets eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung oder anderen fachkundigen Stellen erfolgen. Zudem bittet die Deutsche Rentenversicherung um Meldung beim zuständigen Rentenversicherungsträger.

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Erwerbsminderungsrente: Was Sie über die Hinzuverdienstgrenzen wissen müssen
Erwerbsminderungsrente: Was Sie über die Hinzuverdienstgrenzen wissen müssen (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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