LONDON (IT BOLTWISE) – Der EuGH stellt klar, dass vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten zum Einsatzort Arbeitszeit sind. Damit kippt eine Praxis, bei der Fahrten oft nur teilweise als Arbeitsleistung gelten. Für Beschäftigte ohne festen Arbeitsort kann das zu konkreten Nachzahlungen führen, wenn dadurch der gesetzliche Mindestlohn unterschritten würde. Wer betroffen ist, sollte die Voraussetzungen im Arbeitsalltag prüfen und Fristen zur Geltendmachung im Blick behalten.

EuGH: Fahrtzeit zur Arbeit kann Arbeitszeit sein – bis zu 20 Euro täglich
EuGH: Fahrtzeit zur Arbeit kann Arbeitszeit sein – bis zu 20 Euro täglich (Foto: IT BOLTWISE)
🧠 KI & Robotik auf Google News abonnieren

Für viele Beschäftigte klingt es in der Lohnabrechnung nach Gewohnheit: Morgens geht es zum zentralen Treffpunkt, dann fährt der Firmenwagen oder -bus zu wechselnden Einsatzorten – bezahlt wird aber nur die Zeit vor Ort. Der Europäische Gerichtshof hat diese Trennung in einem Urteil vom 9. Oktober 2025 (Az. C-110/24) ausdrücklich begrenzt. Konkret geht es um Beschäftigte, bei denen der Arbeitgeber die Wege organisiert und die Fahrten nicht als freie Zeit behandelt, sondern als Teil des Einsatzgeschehens. In der Praxis kann das bedeuten: Wer „mitfährt“, steht trotzdem im Dienst – auch wenn keine Schraube gedreht oder keine Fläche gereinigt wird.

Technisch-juristisch liegt die Begründung nicht bei einer individuell erlebten Anstrengung, sondern bei der Struktur der EU-Arbeitszeitrichtlinie. Der EuGH ordnet Reise- und Ruhezeiten nicht als dritte Kategorie ein, sondern behandelt die Frage strikt entlang der zwei vorhandenen Rollen: Arbeitszeit oder Ruhezeit. Maßgeblich sind danach drei Merkmale, die zusammen erfüllt sein müssen. Erstens muss die Fahrt Teil der eigentlichen Tätigkeit sein. Zweitens müssen Strecke, Zeit und Fahrzeug vom Arbeitgeber vorgegeben werden. Drittens dürfen die Beschäftigten diese Zeit nicht frei nutzen, sondern sie stehen dem Arbeitgeber zur Verfügung und folgen dessen Weisungen.

Der Fall, der zur Entscheidung führte, spielte sich in Spanien ab: Ein Unternehmen für Landschaftspflege ließ die Mitarbeiter täglich an einem zentralen Stützpunkt erscheinen. Von dort aus fuhren sie im Firmenfahrzeug gemeinsam zu den Einsatzgebieten, wobei die Hinfahrt als Arbeitszeit erfasst wurde, die Rückfahrt dagegen nicht. Genau diese Lücke wollte das spanische Arbeitsgericht klären und fragte den EuGH, ob auch die Rückfahrt zur Arbeitszeit zählt. Der EuGH beantwortete das mit Ja. Entscheidend war dabei das Gesamtbild: Wenn der Arbeitgeber den Ablauf vorgibt und die Beschäftigten auf dem Rücksitz faktisch keine privaten Dispositionen treffen können, bleibt die Fahrtzeit dienstlich gebunden.

Für Deutschland trifft die Entscheidung vor allem Branchen, in denen wechselnde Einsatzorte zum Alltag gehören, etwa Handwerk, Bau, Reinigung oder Außendienst. Dort waren Fahrzeiten in der Vergangenheit häufig über eine Belastungstheorie eingeordnet worden: Nur wer aktiv arbeitet, sollte Arbeitszeit liefern, während reine Mitfahrzeit als Erholung galt. Der EuGH akzeptiert diese Differenzierung so nicht. Damit rückt ein Punkt in den Vordergrund, der sich im Alltag häufig übersehen lässt: Selbst wer hinterm Steuer sitzt oder wer nur „mitgenommen“ wird, kann je nach organisatorischem Rahmen im dienstlichen Zeitregime stecken. Für Betroffene heißt das: Nicht nur Tätigkeiten am Einsatzort, auch die vom Arbeitgeber organisierte Sammelphase vom Stützpunkt zum Objekt (und typischerweise auch die Rückfahrt) kann in die Arbeitszeiterfassung gehören.

Wichtig ist dabei die Lohnseite: Das Urteil macht nicht automatisch jede Fahrtminute zum vollen Stundenlohn im Sinne einer pauschalen Nachzahlung, sondern verknüpft den Anspruch mit der Mindestlohnlogik. Unzulässig bleibt jedenfalls, wenn der effektive Stundenlohn durch unbezahlte Fahrtzeit unter den gesetzlichen Mindestlohn sinkt. Für jede geleistete Arbeitsstunde muss mindestens der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden; im Text wird hierfür ein Mindestlohn von 13,90 Euro brutto ab dem 1. Januar 2026 genannt. Genau an dieser Stelle lässt sich die Frage „Rechne ich nach?“ sehr konkret beantworten. Das dargestellte Beispiel: Eine Reinigungskraft mit 7 Stunden vertraglich angesetzter Arbeitszeit und 1,5 Stunden Fahrtzeit im Firmenbus hat rechnerisch 8,5 Stunden zur Verfügung. Bei 97,30 Euro Tageslohn ergibt sich ein effektiver Stundenlohn von 11,45 Euro – und damit eine Unterschreitung des Mindestlohns. Um die Mindestlohnpflicht zu erfüllen, müsste der Arbeitgeber stattdessen 118,15 Euro zahlen; die Differenz liegt damit bei rund 20 Euro pro Tag als potentieller Nachzahlungsanspruch.

Damit das Urteil im konkreten Arbeitsalltag überhaupt greift, müssen typische Rahmenbedingungen zusammenpassen. Der Text nennt als Prüfkriterien unter anderem einen festen Treffpunkt, eine vorgegebene Abfahrtszeit und ein konkretes Fahrzeug des Unternehmens. Zusätzlich spielt die organisatorische Bindung eine Rolle: Hat der Arbeitgeber wechselnde Einsatzorte ohne festen Arbeitsplatz, und organisiert er die Fahrten so, dass die Beschäftigten ihre Zeit nicht frei nutzen können, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Entscheidung praktisch anwendbar ist. Nicht betroffen bleibt dagegen der „normale Weg“ von zuhause zur Arbeit, denn der bleibt Privatzeit. Ebenso gilt das nicht automatisch für jede Reise zu Kundenterminen oder Fortbildungen mit einem festen Arbeitsort, wenn das dienstliche Zeitregime anders organisiert ist oder keine vergleichbare Sammelfahrtstruktur vorliegt.

Wie man Ansprüche durchsetzt, wird im Text schließlich in den prozessualen Schritten greifbar gemacht: Wer betroffen sein könnte, soll zunächst die Voraussetzungen schriftlich für den eigenen Fall prüfen. Danach empfiehlt sich eine schriftliche Forderung an den Arbeitgeber, mit Verweis auf das EuGH-Urteil C-110/24 und dem Wunsch, Fahrtzeiten künftig in der Arbeitszeiterfassung zu berücksichtigen sowie vergangene Zeiträume nachzuvergüten. Für die Durchsetzung kann auch der Weg über die Gewerkschaft relevant sein. Bei Nachforderungen wird außerdem auf eine arbeitsrechtliche Verjährungsfrist von drei Jahren zum Jahresende verwiesen; zugleich warnen der Text und die Hinweise auf tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen, die oft schon nach drei bis sechs Monaten greifen können. Wer eine solche Klausel im Vertrag findet, muss entsprechend schneller handeln, sonst kann ein an sich bestehender Anspruch im Ergebnis verfallen.


💳 Amazon-Kreditkarte mit 2.000 Euro Limit bestellen!
🔥 Heutige Hot Deals bei Amazon: Bis zu 80% Rabatte!
🎉 Amazon Haul-Store für absolute Schnäppchenjäger!


Sense Robot Go KI-Go-Brett mit Roboterarm – Automatische Steinplatzierung, interaktives Lernen, Spielwiederholung – Intelligenter Weiqi-Trainer für Kinder & Erwachsene
152 Bewertungen
Sense Robot Go KI-Go-Brett mit Roboterarm – Automatische Steinplatzierung, interaktives Lernen, Spielwiederholung – Intelligenter Weiqi-Trainer für Kinder & Erwachsene
  • ★ 23-stufiges KI-Go-Training – Für Spieler mit Grundkenntnissen der Regeln – Entwickelt als intelligenter Trainingspartner passt sich die KI Spielern von 18K bis 9D an. Ideal für alle, die die Grundregeln bereits beherrschen und ihr Spiel verbessern möchten.
ENERGIZE LAB Eiliko Coral Pink - Ihr winziger KI-Charm-Roboter, der zu jedem täglichen Outfit passt, lustiges elektronisches Anhängerspielzeug, für Paare und beste Freunde
334 Bewertungen
ENERGIZE LAB Eiliko Coral Pink - Ihr winziger KI-Charm-Roboter, der zu jedem täglichen Outfit passt, lustiges elektronisches Anhängerspielzeug, für Paare und beste Freunde
  • IHR EMOTIONALER AI-BEGLEITER: Eiliko ist mehr als nur ein Anhänger, es ist ein charismatischer KI-Freund. Mit einem dynamischen LED-Bildschirm, der eine Vielzahl von animierten Gesichtern und Ausdrucksformen anzeigt, reagiert er auf Ihre Interaktionen mit einzigartiger Persönlichkeit und Charme.
Eilik intelligenter Schreibtisch Roboter | für Kinder & Erwachsene, mit Emotionen Interaktionen und Animationen, Spielzeug Unterhaltung Begleiter Haustier Persönlicher Assistent, für mehr Spaß
1.501 Bewertungen
Eilik intelligenter Schreibtisch Roboter | für Kinder & Erwachsene, mit Emotionen Interaktionen und Animationen, Spielzeug Unterhaltung Begleiter Haustier Persönlicher Assistent, für mehr Spaß
  • NIEDLICHER BEGLEITER: Eilik ist der ideale Begleiter für Kinder und Erwachsene, die Haustiere, Spiele und intelligente Roboter lieben. Mit vielen Emotionen, Bewegungen und interaktiven Funktionen.
Plantbot Upgraded Large Smart Flower Pot Pet Planter Robot with Artificial Intelligence, Time Temperature Display, and Numerous Expressive Animations Based, for Indoor Decoration, Gifts (White)
53 Bewertungen
Plantbot Upgraded Large Smart Flower Pot Pet Planter Robot with Artificial Intelligence, Time Temperature Display, and Numerous Expressive Animations Based, for Indoor Decoration, Gifts (White)
  • 【XL-Größe für gedeihende Pflanzen】Geben Sie Ihren Pflanzen den Raum, den sie verdienen! Unser verbessertes, großes 13,7 cm großes Design bietet Platz für Pflanzen mit einem Durchmesser von bis zu 8,9 cm und damit deutlich mehr Platz für Wurzelwachstum und Pflanzengesundheit im Vergleich zu kleineren, veralteten Modellen. Die Produktabmessungen betragen 13,6 x 13,6 x 13,2 cm und das Gerät wiegt nur 355 g.
Loona KEYI Premium Haustier-Roboter mit Ladestation (Smarte AI ChatGPT-4o, Stimmen- & Gestensteuerung, Echtzeit-Interaktion, Heimüberwachung)
946 Bewertungen
Loona KEYI Premium Haustier-Roboter mit Ladestation (Smarte AI ChatGPT-4o, Stimmen- & Gestensteuerung, Echtzeit-Interaktion, Heimüberwachung)
  • V28 Update - JETZT MIT NEUEN FUNKTIONEN! Als Reaktion auf das Ladeproblem von Loona haben wir das automatische Aufladen 2.0 verbessert. Diese Optimierung hilft Loona, die Ladewege in verschiedenen Szenarien zu erkennen und anzupassen, um die Erfolgsquote beim automatischen Aufladen zu erhöhen. Mobile Hotspots können sich mit Loona verbinden und überwinden WLAN-Einschränkungen, sodass Sie jederzeit und überall mit Loona interagieren können.


Hat Ihnen der Artikel bzw. die News - EuGH: Fahrtzeit zur Arbeit kann Arbeitszeit sein – bis zu 20 Euro täglich - gefallen? Dann abonnieren Sie uns doch auf Insta: AI News, Tech Trends & Robotics - Instagram - Boltwise

Unseren KI-Morning-Newsletter «Der KI News Espresso» mit den besten KI-News des letzten Tages gratis per eMail - ohne Werbung: Hier kostenlos eintragen!





Folgen Sie aktuellen Beiträge über KI & Robotik auf Twitter, Telegram, Facebook oder LinkedIn!
Hinweis: Teile dieses Textes könnten mithilfe Künstlicher Intelligenz generiert worden sein. Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen stellen keine Finanzberatung dar und sind nicht als solche gedacht. Die Informationen sind allgemeiner Natur und dienen nur zu Informationszwecken. Wenn Sie Finanzberatung für Ihre individuelle Situation benötigen, sollten Sie den Rat von einem qualifizierten Finanzberater einholen. IT BOLTWISE® schließt jegliche Regressansprüche aus.









Ergänzungen und Infos bitte an die Redaktion per eMail an de-info[at]it-boltwise.de. Da wir bei KI-erzeugten News und Inhalten selten auftretende KI-Halluzinationen nicht ausschließen können, bitten wir Sie bei Falschangaben und Fehlinformationen uns via eMail zu kontaktieren und zu informieren. Bitte vergessen Sie nicht in der eMail die Artikel-Headline zu nennen: "EuGH: Fahrtzeit zur Arbeit kann Arbeitszeit sein – bis zu 20 Euro täglich".
Stichwörter AI Arbeitsgericht Arbeitsvertrag Arbeitszeit Artificial Intelligence Eu-gh Fahrtzeit KI Künstliche Intelligenz Lohnanspruch Mindestlohn Verjährung
Alle Märkte in Echtzeit verfolgen - 30 Tage kostenlos testen!

Du hast einen wertvollen Beitrag oder Kommentar zum Artikel "EuGH: Fahrtzeit zur Arbeit kann Arbeitszeit sein – bis zu 20 Euro täglich" für unsere Leser?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Die aktuellen intelligenten Ringe, intelligenten Brillen, intelligenten Uhren oder KI-Smartphones auf Amazon entdecken! (Sponsored)


  • Es werden alle Kommentare moderiert!

    Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen.

    Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte.

    Du willst nichts verpassen?

    Du möchtest über ähnliche News und Beiträge wie "EuGH: Fahrtzeit zur Arbeit kann Arbeitszeit sein – bis zu 20 Euro täglich" informiert werden? Neben der E-Mail-Benachrichtigung habt ihr auch die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den RSS-Hauptfeed oder IT BOLTWISE® bei Google News wie auch bei Bing News abonnieren.
    Nutze die Google-Suchmaschine für eine weitere Themenrecherche: »EuGH: Fahrtzeit zur Arbeit kann Arbeitszeit sein – bis zu 20 Euro täglich« bei Google Deutschland suchen, bei Bing oder Google News!


    715 Leser gerade online auf IT BOLTWISE
    KI-Jobs