BRÜSSEL / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat weitreichende Auswirkungen auf die Asylverfahren in Italien und darüber hinaus. Die Entscheidung stellt die Kriterien für die Einstufung sicherer Herkunftsstaaten in Frage und könnte die Praxis in der gesamten Europäischen Union beeinflussen.

Das jüngste Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die Anforderungen an die Definition sicherer Herkunftsstaaten verschärft und damit Italiens umstrittenes ‘Albanien-Modell’ zur beschleunigten Bearbeitung von Asylanträgen in Frage gestellt. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die gesamte Europäische Union haben, insbesondere für die deutsche Praxis.
Italien hat im Rahmen eines Abkommens mit Albanien Asylanträge außerhalb seiner eigenen Grenzen prüfen lassen. Der EuGH betonte jedoch, dass die Beurteilung eines Herkunftsstaats als sicher gerichtlich überprüfbar sein muss. Bis zur Einführung neuer EU-Asylregeln darf ein Staat nicht als sicher eingestuft werden, wenn bestimmte Personengruppen, wie etwa homosexuelle Menschen, dort nicht geschützt sind.
Diese neuen Regelungen, die bereits für Juni 2026 vorgesehen sind, erlauben Ausnahmen und regionale Differenzierungen. Doch bis dahin greift weiterhin das alte EU-Recht, das die aktuelle Praxis infrage stellt. Das Urteil hat erheblichen Unmut in Italien geschürt, insbesondere bei der Regierung von Ministerpräsidentin Giorgia Meloni, die die Entscheidung als unbegründete Ausweitung der Justizkompetenzen kritisierte.
Der Rechtsanwalt der klagenden Geflüchteten aus Bangladesch sieht hingegen den Vorrang des Unionsrechts gestärkt. Das Urteil hat Auswirkungen über Italien hinaus und ist auch für Deutschland relevant. Berlin hat ebenfalls eine Liste sicherer Herkunftsländer, die den westeuropäischen sowie einige afrikanische und osteuropäische Staaten umfasst.
Migrationsexpertin Pauline Endres de Oliveira unterstreicht die Tragweite des Urteils für die gesamte Europäische Union, da nun auch die deutsche Praxis der Überprüfung bedarf. Das Bundesinnenministerium zögert noch mit einer Stellungnahme zu den Konsequenzen, die sich aus der Entscheidung des EuGH ergeben könnten.
Für das italienische ‘Albanien-Modell’ und die damit verbundene Praxis bleiben viele rechtliche Fragen offen. Besonders die Unterbringung der Geflüchteten in albanischen Lagern könnte als unrechtmäßige Inhaftierung gewertet werden, was internationalen Rechtsnormen widerspräche.

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