BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In einem beispiellosen Schritt haben sich über 10.000 Hotels in Europa zusammengeschlossen, um gegen das Online-Reiseportal Booking.com vorzugehen. Die Klage, die vor einem niederländischen Gericht verhandelt wird, zielt darauf ab, Schadenersatz für die durch Bestpreisklauseln erlittenen Verluste zu fordern.
Die europäische Hotellerie hat sich gegen die Praktiken von Booking.com aufgelehnt, indem sie eine Sammelklage eingereicht hat, die als eine der größten in der Geschichte der Tourismusbranche gilt. Mehr als 10.000 Hotels fordern Schadenersatz für die jahrelange Anwendung von Bestpreisklauseln, die ihnen untersagten, ihre Zimmer auf anderen Plattformen oder der eigenen Website günstiger anzubieten.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Herbst 2024 entschieden, dass solche Klauseln kartellrechtswidrig sind. Diese Entscheidung hat den Weg für die aktuelle Klage geebnet, die von der Hotel Claims Alliance koordiniert wird. Unterstützt wird die Klage von der europäischen Hotelallianz Hotrec sowie über 30 nationalen Hotelverbänden, darunter der Hotelverband Deutschland (IHA).
Die Bestpreisklauseln wurden ursprünglich eingeführt, um sogenannte Trittbrettbuchungen zu verhindern, bei denen Kunden die Plattform nutzen, um sich über Angebote zu informieren, dann aber direkt beim Hotel buchen. Doch die EuGH-Richter stellten fest, dass Plattformen wie Booking.com auch ohne diese Klauseln wirtschaftlich erfolgreich sein können.
Die Klage fordert Entschädigung für den Zeitraum von 2004 bis 2024, in dem die Hotels unter den unfairen Bedingungen litten. Laut Alexandros Vassilikos, Präsident von Hotrec, sendet die Klage eine klare Botschaft, dass missbräuchliche Praktiken im digitalen Markt nicht länger hingenommen werden.
Obwohl Booking.com für viele Hotels unverzichtbar bleibt, da es ihnen Zugang zu einer großen Anzahl potenzieller Gäste bietet, ist der Anteil der Direktbuchungen in Deutschland zwischen 2013 und 2023 um gut acht Prozent gesunken. Dies zeigt die Abhängigkeit der Hotels von der Plattform, trotz der Kritik an den Praktiken von Booking.com.
Der Marktanteil des Mutterkonzerns Booking Holdings lag 2023 europaweit bei 71 Prozent, in Deutschland sogar bei 72,3 Prozent. Diese Dominanz im Markt hat die Notwendigkeit der Klage verstärkt, da die Hotels nach fairen Wettbewerbsbedingungen streben.
Die Klage wird in Amsterdam verhandelt, wo Booking.com seinen Hauptsitz hat. Die Resonanz auf die Klage war überwältigend, sodass die Anmeldefrist für die Teilnahme verlängert wurde. Alessandro Nucara, Generaldirektor des italienischen Verbands Federalberghi, betonte die Bedeutung des gemeinsamen Auftretens der Hotellerie, um Wiedergutmachung zu fordern.
Die Abschaffung der Bestpreisklauseln im Europäischen Wirtschaftsraum durch das EU-Digitalgesetz Digital Markets Act (DMA) 2024 hat bereits einen wichtigen Schritt in Richtung fairer Wettbewerbsbedingungen gemacht. Doch die Hotels streben nun auch eine finanzielle Entschädigung für die vergangenen zwei Jahrzehnte an.

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