BRAUNSCHWEIG / LONDON (IT BOLTWISE) –

Die AfD-nahe Arbeitnehmerorganisation Zentrum hat vorerst keinen Erfolg mit ihrer Klage gegen die VW-Tochter Volkswagen Group Services. Das Arbeitsgericht Braunschweig entschied, dass die Klage abgewiesen wird, da die vorgelegten Dokumente und Vorträge der Kläger als zu pauschal und nicht ausreichend detailliert angesehen wurden. Der Verein, der sich selbst als ‘alternative Gewerkschaft’ bezeichnet, wollte Zugang zu einem Werk in Isenbüttel, um eigene Vertrauensleute wählen zu lassen. Volkswagen verweigerte dies mit dem Hinweis auf die fehlende Tariffähigkeit der Organisation.
Ein entscheidender Punkt für das Gericht war, dass mindestens ein Mitglied des Zentrums auch im Werk beschäftigt sein müsse, was jedoch von den Klägern nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und eine Berufung ist möglich. Eine Reaktion des Vereins auf das Urteil in erster Instanz war zunächst nicht zu erhalten.
Volkswagen Group Services sieht sich durch das Urteil in ihrer Sichtweise bestätigt. Unternehmen seien nicht verpflichtet, jeder Organisation Zugang zu gewähren, insbesondere wenn es um Sicherheitsinteressen und den Schutz von Betriebsgeheimnissen gehe. Eine Sprecherin der VW-Tochter betonte, dass man weiterhin sicherstellen werde, dass die Arbeitsumgebung frei von gegenläufigen Einflüssen bleibe und die Standards für ein sicheres und vertrauensvolles Arbeitsumfeld gewahrt würden.
Unterdessen warnte die IG Metall vor einem Erstarken des Vereins im Volkswagen-Konzern. Thorsten Gröger, Bezirksleiter der IG Metall für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, äußerte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass das Zentrum für Uneinigkeit sorge und die Belegschaften schwäche, anstatt sie zu stärken.

- Die besten Bücher rund um KI & Robotik!
- Die besten KI-News kostenlos per eMail erhalten!
- Zur Startseite von IT BOLTWISE® für aktuelle KI-News!
- IT BOLTWISE® kostenlos auf Patreon unterstützen!
- Aktuelle KI-Jobs auf StepStone finden und bewerben!
Stellenangebote

Duales Studium BWL - Spezialisierung Artificial Intelligence (B.A.) am Campus oder virtuell

Projektmanager (m/w/d) Normung Künstliche Intelligenz

Projektmanager (m/w/d) KI Data Science

Werkstudent (m/w/d) Generative KI

- Künstliche Intelligenz: Dem Menschen überlegen – wie KI uns rettet und bedroht | Der Neurowissenschaftler, Psychiater und SPIEGEL-Bestsellerautor von »Digitale Demenz«
Du hast einen wertvollen Beitrag oder Kommentar zum Artikel "Gericht weist Klage von AfD-naher Organisation gegen VW-Tochter ab" für unsere Leser?
Es werden alle Kommentare moderiert!
Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen.
Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte.
Du willst nichts verpassen?
Du möchtest über ähnliche News und Beiträge wie "Gericht weist Klage von AfD-naher Organisation gegen VW-Tochter ab" informiert werden? Neben der E-Mail-Benachrichtigung habt ihr auch die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den RSS-Hauptfeed oder IT BOLTWISE® bei Google News wie auch bei Bing News abonnieren.
Nutze die Google-Suchmaschine für eine weitere Themenrecherche: »Gericht weist Klage von AfD-naher Organisation gegen VW-Tochter ab« bei Google Deutschland suchen, bei Bing oder Google News!