HANNOVER / LONDON (IT BOLTWISE) – Ein wegweisendes Urteil des Oberlandesgerichts Celle gegen das Kryptoprojekt Invao hat weitreichende Folgen für die gesamte Branche. Die Gründer müssen nicht nur Investitionen zurückzahlen, sondern haften auch für alle Folgeschäden. Dies könnte weitere Anleger ermutigen, rechtliche Schritte zu erwägen.

Das Oberlandesgericht Celle hat ein Urteil gefällt, das die Krypto-Branche aufhorchen lässt. Im Berufungsverfahren gegen die Gründer des Kryptoprojekts Invao, Frank Gessner und Frank Wagner, wurde das Urteil des Landgerichts Lüneburg bestätigt. Die Gründer müssen einem Anleger nicht nur die Investition im mittleren sechsstelligen Bereich zurückzahlen, sondern auch für alle Folgeschäden haften, einschließlich entgangener Gewinne. Dies unterstreicht die Risiken, die mit Investitionen in Kryptowährungen verbunden sind.
Invao hatte seinen Ivo Token ohne die erforderliche Lizenz der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) vertrieben, was einen klaren Verstoß gegen das deutsche Finanzmarktrecht darstellt. Die Plattform, die 2019 mit großen Ambitionen gestartet war, steht nun vor einem Scherbenhaufen. Das Urteil ist ein schwerer Schlag für das Unternehmen, das einst als vielversprechendes Projekt galt.
Die Vision von Invao war es, Anlegern über einen Token Zugang zu einem Fonds zu bieten, der mithilfe einer Künstlichen Intelligenz automatisch die profitabelsten Blockchain-Projekte auswählt. Doch die Realität sah anders aus: Die versprochene KI existierte laut Aussagen ehemaliger Mitarbeiter nie, was die Gründer vehement bestreiten. Die BaFin schritt ein und stoppte den Vertrieb, und der Zusammenbruch der Kryptobörse FTX, bei der ein Großteil der Gelder lag, besiegelte das Schicksal des Projekts.
Besonders brisant ist das rechtliche Kernproblem des Eigenhandels ohne Lizenz. Das Gericht stellte klar, dass Invao durch die im Prospekt beschriebene „Buy-Back-and-Burn“-Strategie ein weiteres Finanzgeschäft betrieb, für das eine Bafin-Erlaubnis zwingend erforderlich gewesen wäre. Der Versuch der Verteidigung, sich auf eine Prospektbilligung aus Liechtenstein zu berufen, scheiterte. Die Gründer haften nun für sämtliche Schäden, die dem Anleger entstanden sind oder noch entstehen werden.
Für viele Experten ist die Entscheidung ein Wendepunkt. Sie zeigt, dass die Welt der Kryptowährungen sich nicht außerhalb bestehender Gesetze bewegt. Wer Finanzinstrumente vertreibt, braucht eine Lizenz. Das Urteil könnte weitere Anleger ermutigen, vor Gericht zu ziehen. Norbert Boehnke, der Anleger, der geklagt hatte, versucht inzwischen, eine Interessengemeinschaft geschädigter Anleger zu gründen. Gespräche mit Prozessfinanzierern laufen bereits.
Der Fall Invao ist mehr als ein einzelnes Fehlurteil zweier Gründer – er ist ein Lehrstück darüber, dass sich die Welt der Kryptowährungen nicht außerhalb bestehender Gesetze bewegt. Das Urteil von Celle dürfte für viele Krypto-Startups ein Weckruf sein: Der Hype ist vorbei, der Rechtsstaat bleibt.

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