LONDON (IT BOLTWISE) – Der Rechtsstreit zwischen JPMorgan und Viva Wallet hat eine neue Wendung genommen, nachdem britische Gerichte entschieden haben, dass JPMorgan keine weiteren rechtlichen Schritte gegen die Direktoren von Viva Wallet einleiten darf.
Der langwierige Konflikt zwischen JPMorgan und Viva Wallet, einem der größten Fintech-Unternehmen Griechenlands, hat kürzlich eine neue Eskalationsstufe erreicht. Die britischen Gerichte haben JPMorgan untersagt, weitere rechtliche Schritte gegen die Direktoren von Viva Wallet zu unternehmen. Diese Entscheidung ist der jüngste Höhepunkt in einem Streit, der sich um die milliardenschwere Investition von JPMorgan in das griechische Fintech-Unternehmen dreht.
Im Jahr 2022 erwarb JPMorgan einen Anteil von 48,5 % an Viva Wallet, während der verbleibende Anteil von WRL, einem Unternehmen im Besitz des Viva-Gründers und CEO Haris Karonis, gehalten wurde. Diese Übernahme wurde damals als großer Erfolg für das aufstrebende griechische Tech-Ökosystem gefeiert und bewertete Viva Wallet mit über 2 Milliarden US-Dollar. Doch die Beziehung zwischen den beiden Parteien verschlechterte sich schnell, und es kam zu gegenseitigen Klagen.
Im Januar dieses Jahres reichte JPMorgan Klagen in Griechenland und Großbritannien ein und forderte 917 Millionen Euro Schadensersatz für Verluste aus der Investition von 2022. Karonis reagierte darauf mit einer einstweiligen Verfügung gegen die US-Bank, die er im März einreichte. Er beschuldigte JPMorgan, die Führung von WRL zu belästigen, und bezeichnete die Schadensersatzforderung als “objektiv schikanös, unterdrückend und unzumutbar”.
Beide Parteien beanspruchten nach dem Urteil des britischen Handelsgerichts einen Sieg für sich. Karonis erklärte gegenüber Sifted, dass das Gericht festgestellt habe, dass JPMorgan gegen die Aktionärsvereinbarung mit WRL verstoßen habe und seine unbegründeten griechischen Verfahren gegen bestimmte Vorstandsmitglieder von Viva einstellen müsse. Ein Sprecher von JPMorgan hob jedoch hervor, dass das Gericht mehrere der von WRL erhobenen Ansprüche abgelehnt habe, insbesondere den Vorwurf, die US-Investmentbank habe in böser Absicht gehandelt.
Der Kern des Konflikts liegt in einer Klausel des Vertrags, die besagt, dass WRL sein Recht verliert, ein Übernahmeangebot von JPMorgan abzulehnen, wenn das Unternehmen bis zum 30. Juli 2025 unter 5 Milliarden Euro bewertet wird. Der Oberste Gerichtshof des Vereinigten Königreichs lehnte letzten Monat den Antrag von JPMorgan ab, gegen diese Klausel Berufung einzulegen. Laut einem Dokument, das Sifted vorliegt, hat JPMorgan diese Option im Januar 2024 ausgeübt, obwohl JPMorgan behauptet, dies noch nicht getan zu haben.
Die Frage, ob die Ausübung der Option im Januar gültig war, wird später in diesem Jahr vor Gericht verhandelt. Diese Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die mit großen internationalen Investitionen in aufstrebende Märkte verbunden sind, und zeigen, wie komplexe Vertragsklauseln zu erheblichen rechtlichen Auseinandersetzungen führen können.
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