WASHINGTON / LONDON (IT BOLTWISE) – Zwei Angehörige von Veteranen, die an militärbedingten Krankheiten verstorben sind, haben eine Klage gegen das Department of Veterans Affairs (VA) eingereicht. Sie fordern, dass die Berufungen von Pflegeanträgen auch nach dem Tod der Veteranen berücksichtigt werden.
Die Klage wurde von der Tochter eines Vietnam-Veteranen und der Ehefrau eines weiteren Veteranen aus der Vietnam-Ära eingereicht. Beide hatten sich um die Aufnahme in das Programm für umfassende Unterstützung von Familienpflegekräften des VA beworben und waren abgelehnt worden. Ihre Berufungen wurden automatisch abgelehnt, als die Veteranen verstarben. Die Kläger argumentieren, dass ihre Fälle weiterhin vom Board of Veterans Appeals geprüft werden sollten, um die ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten.
Renee Burbank, Direktorin für Rechtsstreitigkeiten beim National Veterans Legal Services Program, betonte, dass das VA den Pflegekräften nach dem Tod eines Veteranen zusätzliche Unterstützung bieten sollte, anstatt ihre Berufungen willkürlich abzulehnen. Die VA-Vertreter lehnten es ab, sich zu laufenden Rechtsstreitigkeiten zu äußern.
In beiden Fällen entschied das Board, dass die Berufungen nicht berücksichtigt werden müssen, da das Programm voraussetzt, dass der Veteran in das Programm aufgenommen wird, damit der Pflegekraft Leistungen zustehen. Die Anwälte der Kläger sind der Meinung, dass das Board die Fälle nicht automatisch fallen lassen sollte und den Pflegekräften die Möglichkeit geben sollte, die Entscheidungen des Boards vor dem U.S. Court of Appeals for Veterans Claims anzufechten.
Sharon Presley und ihr Vater hatten Pflegeleistungen beantragt, da der Veteran aufgrund von Leberkrebs rund um die Uhr betreut werden musste. Trotz eines ärztlichen Schreibens, das den Pflegebedarf bestätigte, wurde der Antrag abgelehnt. Auch Shyrl Bolton-Pellerin, deren Ehemann erhebliche Unterstützung benötigte, wurde abgelehnt, obwohl die VA den Fall überprüfte und feststellte, dass die Pellerins in das Programm hätten aufgenommen werden sollen.
Renee Burbank schätzt, dass monatlich Dutzende von Pflegekräften von dieser Praxis betroffen sein könnten. Die Kläger werden von NVLSP und Chisholm Chisholm & Kilpatrick vertreten. Ein Bundesrichter muss entscheiden, ob ihre Fälle als Sammelklage weitergeführt werden.

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