BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Praxis der Richterwahl am Bundesverfassungsgericht steht in der Kritik. Hans-Jürgen Papier, ehemaliger Präsident des Gerichts, sieht die parteipolitischen Vorschlagsrechte als problematisch an. Er fordert eine Reform, um die Unabhängigkeit und das Ansehen des Gerichts zu wahren.

Die Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht in Deutschland ist ein komplexer Prozess, der in letzter Zeit vermehrt in die Kritik geraten ist. Hans-Jürgen Papier, der ehemalige Präsident des Gerichts, hat sich zu den bestehenden Praktiken geäußert und fordert eine grundlegende Reform. Seiner Meinung nach liegt das Problem nicht in den gesetzlichen Regelungen, sondern in der parteipolitischen Praxis, die sich über die Jahre etabliert hat.
Ohne gesetzliche Grundlage haben sich die großen Volksparteien, CDU/CSU und SPD, sogenannte Vorschlagsrechte eingeräumt, die sie mit kleineren Koalitionspartnern wie FDP und Grünen teilen. Diese Praxis, so Papier, ignoriere die Veränderungen in der Parteienlandschaft und führe zu parteipolitischem Gezänk, das dem Ansehen des Gerichts schade. Er plädiert dafür, dass die Parteien auf ihre überkommenen Vorschlagsrechte verzichten sollten.
Als Alternative schlägt Papier vor, dass sich der Wahlausschuss des Bundestags vertraulich auf Personalvorschläge einigt, die dann im Plenum zur Wahl gestellt werden. Diese Vorschläge sollten nicht den Stempel eines formellen Parteikandidaten tragen, um die Unabhängigkeit des Gerichts zu gewährleisten. Derzeit können Union, SPD, Grüne und FDP Richterkandidaten vorschlagen, die im Wahlausschuss bestätigt werden müssen.
Die Wahl der 16 Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts erfolgt jeweils zur Hälfte durch den Bundestag und den Bundesrat, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Zuletzt scheiterte die Wahl von drei neuen Verfassungsrichtern im Bundestag, da die Unionsfraktion die Unterstützung für die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf zurückzog. Diese Ereignisse verdeutlichen die Notwendigkeit einer Reform, um die parteipolitische Einflussnahme zu reduzieren und die Integrität des Gerichts zu schützen.

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