MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die Nutzung von Nutzerdaten für das Training von KI-Modellen ist ein heiß diskutiertes Thema. Meta, das Unternehmen hinter Facebook und Instagram, plant, öffentliche Beiträge, Kommentare und Fotos seiner Nutzer für das Training seiner KI-Systeme zu verwenden. Diese Entscheidung wirft sowohl rechtliche als auch ethische Fragen auf, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz und die Einwilligung der Nutzer.
Meta, das Unternehmen hinter den sozialen Netzwerken Facebook und Instagram, hat angekündigt, ab dem 27. Mai öffentliche Beiträge, Kommentare und Fotos seiner Nutzer für das Training seiner KI-Modelle zu verwenden. Diese Entscheidung betrifft sowohl europäische als auch amerikanische Nutzer und hat eine Debatte über die rechtlichen und ethischen Implikationen ausgelöst. Während Meta argumentiert, dass das Training mit Beiträgen aus sozialen Medien in der Branche üblich sei, sehen Verbraucherschützer und Datenschutzaktivisten dies kritisch.
Der Konzern beruft sich auf das ‘berechtigte Interesse’ gemäß Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), um die Datenverarbeitung zu rechtfertigen. Laut Meta sei es notwendig, auch deutschsprachige Beiträge zu verwenden, um die KI-Produkte besser an die deutsche Kultur und Sprache anzupassen. Dennoch bleibt die Frage, ob das berechtigte Interesse ausreicht, um die Grundrechte der Nutzer zu übergehen.
Verbraucherschützer haben bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat eine einstweilige Verfügung gegen Meta beantragt, während die Organisation NOYB, geleitet von Datenschutzaktivist Max Schrems, eine Abmahnung an Meta verschickt hat. Kritisiert wird vor allem, dass Nutzer aktiv widersprechen müssen, anstatt dass Meta ihre Einwilligung einholt.
Für Nutzer, die nicht möchten, dass ihre Daten für das KI-Training verwendet werden, hat Meta Formulare auf Facebook und Instagram bereitgestellt. Der Widerspruch muss bis zum 26. Mai erfolgen, um zu verhindern, dass die Daten in das Training einfließen. Auch danach ist ein Widerspruch möglich, dieser gilt dann jedoch nur für zukünftige Trainings.
Ein weiterer Aspekt betrifft die Rechte der Urheber. Kreativschaffende, die Facebook oder Instagram als Plattform für ihre Werke nutzen, könnten sich auf das Urheberrecht berufen. Ohne vorherige Einwilligung oder gültige Lizenz könnte eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wenn ihre Daten verarbeitet werden. In Deutschland gibt es jedoch noch keine rechtskräftigen Urteile in diesem Bereich.
In den USA berufen sich Betreiber von KI-Modellen häufig auf ‘Fair Use’, um Lizenzgebühren zu vermeiden. Diese Doktrin ist in der EU jedoch nicht anwendbar. Hier gelten andere Regelungen, die die Nutzung geschützter Werke ohne Zustimmung des Rechteinhabers nur unter bestimmten Bedingungen erlauben.
Die Diskussion um Metas Vorhaben zeigt, wie komplex die rechtlichen und ethischen Fragen im Bereich der Künstlichen Intelligenz sind. Während die Technologie weiter voranschreitet, bleibt die Frage, wie der Schutz der Nutzerdaten gewährleistet werden kann, ohne die Entwicklung von KI-Modellen zu behindern.
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