BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Nach einem tragischen Vorfall in Völklingen, bei dem ein Polizist getötet wurde, setzen sich das Saarland und Rheinland-Pfalz für strengere Maßnahmen gegen Hasskommentare im Internet ein. Der neue Gesetzesentwurf soll es ermöglichen, auch ohne Strafantrag der Angehörigen, bei besonderem öffentlichen Interesse, strafrechtlich gegen Verunglimpfungen von Toten vorzugehen.

In der jüngsten Vergangenheit hat die Diskussion um Hasskommentare im Internet erneut an Brisanz gewonnen. Besonders tragische Ereignisse, wie der Tod eines Polizisten in Völklingen, haben die Notwendigkeit verdeutlicht, rechtliche Maßnahmen zu verschärfen. Das Saarland und Rheinland-Pfalz haben daraufhin einen neuen Gesetzesentwurf eingebracht, der es ermöglichen soll, auch ohne Strafantrag der Angehörigen gegen die Verunglimpfung von Toten vorzugehen, sofern ein besonderes öffentliches Interesse besteht.
Die Initiative, die am 17. Oktober im Bundesrat diskutiert werden soll, zielt darauf ab, die Strafverfolgung von Hasskommentaren zu erleichtern. Besonders in sozialen Medien wurden nach dem Vorfall in Völklingen zahlreiche diffamierende Beiträge veröffentlicht, die die Ermordung des Polizisten begrüßten und sein Andenken verunglimpften. Diese Art von Online-Hetze zeigt die dringende Notwendigkeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen anzupassen.
Bereits im Jahr 2022 wurde ein ähnlicher Gesetzesentwurf diskutiert, der jedoch aufgrund des Endes der damaligen Legislaturperiode nicht umgesetzt wurde. Der Hintergrund dieser Initiative war die Ermordung von zwei Polizeibeamten in Kusel, die in bestimmten Kreisen gefeiert wurde. Die aktuelle Gesetzesvorlage greift diese Problematik erneut auf und hat durch die jüngsten Ereignisse in Völklingen traurige Aktualität erlangt.
Ein zentraler Punkt des neuen Entwurfs ist die Möglichkeit, dass statt der Hinterbliebenen der letzte Dienstvorgesetzte einen Strafantrag stellen kann. Diese Änderung soll sicherstellen, dass auch in Fällen, in denen die Angehörigen aus persönlichen Gründen keinen Antrag stellen möchten, dennoch eine Strafverfolgung möglich ist. Die Gesetzesinitiative wird von vielen als notwendiger Schritt angesehen, um die Würde der Verstorbenen zu schützen und die Verbreitung von Hass im Netz einzudämmen.

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