BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – In einem bedeutenden Schritt zur Stärkung des Verbraucherschutzes plant das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz neue Richtlinien, die den Umgang mit Dispokrediten für Verbraucher sicherer gestalten sollen.

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Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat Pläne zur Einführung neuer Richtlinien vorgestellt, die den Schutz von Verbrauchern bei der Nutzung von Dispokrediten verbessern sollen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Kündigungsfristen für Dispokredite zu verlängern und die Rückzahlungsmöglichkeiten zu flexibilisieren. Verbraucher sollen künftig die Möglichkeit haben, ihre Schulden in Raten zu begleichen, bevor Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.

Ein zentraler Aspekt der geplanten Regelungen ist die Einführung einer Mindestkündigungsfrist von zwei Monaten für Dispokredite. Diese Maßnahme soll den Verbrauchern mehr Zeit geben, um auf finanzielle Schwierigkeiten zu reagieren und eine Überschuldung zu vermeiden. Darüber hinaus sollen Kreditgeber verpflichtet werden, den Verbrauchern die Möglichkeit zu bieten, ihre Schulden in zwölf monatlichen Raten zurückzuzahlen.

Die hohen Zinsen, die mit Dispokrediten verbunden sind, machen sie zu einer der teuersten Kreditarten. Daher wird auch die Möglichkeit von Obergrenzen für Kontogebühren und Dispozinsen geprüft, obwohl dies im aktuellen Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig noch nicht berücksichtigt ist. Eine sorgfältige Abwägung ist erforderlich, um eine Überregulierung zu vermeiden, die den Zugang zu Dispokrediten erschweren könnte.

Ein weiterer wichtiger Punkt der neuen Richtlinien betrifft die Kreditwürdigkeitsprüfung. Diese soll künftig ohne die Berücksichtigung sensibler Daten wie Informationen aus sozialen Netzwerken oder Gesundheitsdaten erfolgen. Ziel ist es, die Privatsphäre der Verbraucher zu schützen und eine Überschuldung zu verhindern.

Die geplanten Änderungen sind Teil eines umfassenderen Ansatzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in der EU. Die EU-Verbraucherschutzrichtlinie soll bis zum 20. November in nationales Recht umgesetzt werden. Zusätzlich sollen auch unentgeltliche Kredite und Darlehen unter 200 Euro sowie ‘Buy-now-pay-later’-Modelle mit klaren Informationen versehen werden.

Stefanie Hubig, die Bundesjustizministerin, betont die Bedeutung dieser Maßnahmen: ‘Unser Ziel ist klar: Mehr Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher bei Kreditverträgen – ohne vermeidbaren bürokratischen Ballast.’ Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Verbraucher besser informiert sind und fundierte Entscheidungen treffen können, um finanzielle Risiken zu minimieren.

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Neue Richtlinien zum Schutz von Verbrauchern bei Dispokrediten
Neue Richtlinien zum Schutz von Verbrauchern bei Dispokrediten (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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