LONDON (IT BOLTWISE) – Die Nutzung von Nutzerdaten für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI) ist ein heiß diskutiertes Thema, das sowohl rechtliche als auch ethische Fragen aufwirft. Besonders im Fokus stehen dabei die Nutzungsbedingungen von Online-Diensten, die sich das Recht vorbehalten, hochgeladene Inhalte für KI-Zwecke zu verwenden.
Die jüngsten Änderungen der Nutzungsbedingungen von WeTransfer haben eine Debatte über die Verwendung von Nutzerdaten für das Training von KI-Systemen entfacht. Der niederländische Dienst hatte ursprünglich geplant, sich das Recht einzuräumen, hochgeladene Dateien für KI-Trainingszwecke zu nutzen. Diese Entscheidung stieß insbesondere in der Kreativwirtschaft auf Kritik, da Künstler und Designer befürchteten, dass ihre Werke zur Entwicklung von KI-Tools verwendet werden könnten, die ihnen Konkurrenz machen.
Rechtlich gesehen müssen KI-Entwickler das Urheberrecht beachten, das den Schutz von Werken wie Texten, Bildern oder Musikstücken gewährleistet. Laut der auf KI-Recht spezialisierten Rechtsanwältin Lisa Käde stellt das Herunterladen eines Werkes zum KI-Training eine urheberrechtlich relevante Vervielfältigung dar. Diese ist nur zulässig, wenn die Urheber eine entsprechende Erlaubnis erteilen.
Interessanterweise könnte das sogenannte Text- und Data-Mining, das seit einer Reform 2021 urheberrechtlich zulässig ist, eine Ausnahme darstellen. Diese automatisierte Auswertung großer Datenmengen könnte es Softwareunternehmen erlauben, Inhalte auch ohne Erlaubnis der Urheber zu nutzen, sofern kein ausdrückliches Opt-out erfolgt ist. Diese Interpretation ist jedoch noch nicht gerichtlich geklärt, weder in Deutschland noch in anderen EU-Ländern.
Für US-Konzerne wie Meta sind die europäischen Regelungen weniger relevant, da die gesetzlichen Rahmenbedingungen in den USA teilweise erheblich abweichen. Meta hat sich kürzlich das Recht einräumen lassen, öffentliche Inhalte auf Facebook und Instagram für das Training von KI zu nutzen, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen geführt hat. Das Oberlandesgericht Köln wies jedoch einen Eilantrag gegen Meta ab, da kein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften festgestellt werden konnte.
Die Frage, ob und wie Nutzerdaten für KI-Trainingszwecke verwendet werden dürfen, bleibt komplex und vielschichtig. Während die rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa und den USA unterschiedlich sind, bleibt die Debatte über die ethischen Implikationen und den Schutz der Privatsphäre von Nutzern ein zentrales Thema. Unternehmen müssen sorgfältig abwägen, wie sie mit den Daten ihrer Nutzer umgehen, um sowohl rechtliche als auch ethische Standards zu erfüllen.

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