LEIPZIG / LONDON (IT BOLTWISE) – Der Streit um den Rundfunkbeitrag in Deutschland erreicht eine neue juristische Ebene. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Verwaltungsgerichtshof in München die Klage einer bayerischen Bürgerin erneut prüfen muss. Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Beitragspflicht haben und möglicherweise erneut das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland sorgt weiterhin für juristische Auseinandersetzungen. Jüngst hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass der Verwaltungsgerichtshof in München die Klage einer Frau aus Bayern erneut prüfen muss. Diese hatte argumentiert, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag nicht erfülle, da das Programm weder ausgewogen noch vielfältig sei. Die Bundesrichter betonten jedoch, dass hohe Hürden bestehen, um eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages zu belegen.
Bereits 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitrag grundsätzlich bestätigt. Es wurde argumentiert, dass allein die Möglichkeit, die Sender zu empfangen, einen individuellen Vorteil für die Nutzer darstelle, der den Beitrag rechtfertige. Ob die Programme tatsächlich genutzt werden, sei dabei unerheblich. Allerdings müsse das Programm so gestaltet sein, dass der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erfüllt werde, der eine objektive und unparteiische Berichterstattung sowie die Berücksichtigung von Ausgewogenheit und Meinungsvielfalt umfasst.
Die Bundesverwaltungsrichter stellten klar, dass die Gerichte die Programmvielfalt prüfen können müssen. Es müsse ein grobes Missverhältnis zwischen Abgabenlast und Programmqualität vorliegen, um die Beitragspflicht infrage zu stellen. Dabei sei eine Zeitspanne von mindestens zwei Jahren zu betrachten, und wissenschaftliche Gutachten müssten hinreichende Anhaltspunkte für evidente und regelmäßige Defizite im Programm aufzeigen.
Falls der Verwaltungsgerichtshof in München zu dem Schluss kommt, dass der Rundfunkbeitrag verfassungswidrig ist, müsste die Beitragspflicht erneut dem Bundesverfassungsgericht zur Kontrolle vorgelegt werden. Der Anwalt der Klägerin sieht das Urteil als Erfolg, da es die Verwaltungsgerichte verpflichtet, die Programmvielfalt zu prüfen. Dennoch bleiben die Hürden hoch, da die Rundfunkfreiheit ein hohes Gut darstellt.

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