LEIPZIG / LONDON (IT BOLTWISE) – Immer mehr Anleger, die auf digitale Neobroker setzen, sehen sich bei der Steuererklärung mit unerwarteten Herausforderungen konfrontiert. Rundungsfehler und fehlende Rückmeldungen führen zu Abweichungen in den Steuerbescheinigungen, die selbst erfahrene Steuerprogramme irritieren können.
Die Nutzung von Neobrokern wie Trade Republic erfreut sich wachsender Beliebtheit, insbesondere aufgrund ihrer Benutzerfreundlichkeit und Kosteneffizienz. Doch diese Vorteile kommen nicht ohne Herausforderungen, wie viele Anleger bei der Erstellung ihrer Steuererklärung feststellen. Ein häufiges Problem sind Rundungsfehler, die bei der Berechnung der Kapitalertragsteuer auftreten. Diese können zu Abweichungen führen, die von Steuerprogrammen wie WISO als Fehler erkannt werden.
Ein Beispiel ist Anna Berger aus Leipzig, die bei der Nutzung von Trade Republic auf solche Differenzen stieß. Während die Abweichungen in der Steuerbescheinigung nur wenige Cents betrugen, reichten sie aus, um die Plausibilitätsprüfung der Software zu stören. Der Support des Brokers reagierte nicht, was Berger dazu veranlasste, sich an die Redaktion zu wenden. Diese Situation wirft die Frage auf, warum ein digitalisierter Broker solche Probleme nicht vermeiden kann.
Die Ursache liegt in der Art und Weise, wie Neobroker Steuern berechnen. Bei jedem Trade wird die Steuer sofort und transaktionsbasiert auf volle Cent-Beträge gerundet. Bei vielen kleinen Transaktionen summieren sich diese Rundungsabweichungen über das Jahr hinweg. Steuerberater Christian Neumann aus Hamburg bestätigt, dass solche Differenzen bei Brokern mit hoher Privatanlegerquote regelmäßig auftreten.
Die Steuerprogramme verarbeiten die Daten streng nach den Vorgaben der Finanzverwaltung. Während das amtliche Steuerportal Elster kleinere Abweichungen bis etwa einen Euro akzeptiert, prüfen kommerzielle Programme wie WISO härter. Der Hersteller Buhl Data hat angekündigt, die Toleranz für Rundungsdifferenzen mit einem Update zu erhöhen, um übertriebene Fehlermeldungen zu vermeiden.
Für Anleger bleibt das Thema heikel, da sie bei erkannten Unstimmigkeiten aktiv werden müssen. Steueranwalt Tobias Schäfer warnt, dass grob fahrlässige Akzeptanz unrichtiger Angaben im Extremfall als Steuerhinterziehung gewertet werden kann. Eine Geringfügigkeitsgrenze gibt es nicht, theoretisch kann bereits ein Cent Differenz die Pflicht zur Erklärung auslösen.
Wenn der Support des Brokers nicht reagiert, bleibt oft nur der Weg über den Steuerberater oder das Finanzamt. Bei geringen Abweichungen kann die Steuerbescheinigung in der Regel übernommen werden. Bei größeren Fehlern sollte eine schriftliche Korrektur beim Broker verlangt werden. Kommt keine Reaktion, kann die Korrektur manuell in der Steuererklärung eingegeben und mit einem Vermerk an das Finanzamt versehen werden.
Die Problematik zeigt, dass digitale Broker systembedingt anfälliger für solche Abweichungen sind. Anders als klassische Großbanken, die auf tägliche Sammelabrechnungen setzen, rechnen Plattformen wie Trade Republic jeden Trade separat ab. Die Digitalisierung vereinfacht vieles, bringt jedoch auch neue Schnittstellenprobleme mit sich. Für Anleger bleibt es wichtig, Steuerbescheinigungen genau zu prüfen und bei Abweichungen aktiv zu werden, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
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