MUMBAI / LONDON (IT BOLTWISE) – Die Securities and Exchange Board of India (SEBI) hat kürzlich die Anwendungsbereiche ihres Cybersecurity- und Cyber Resilience Frameworks (CSCRF) klargestellt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Überschneidungen mit anderen Regulierungsbehörden zu vermeiden und die Einhaltung von Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

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Die Securities and Exchange Board of India (SEBI) hat kürzlich klargestellt, dass ihr Cybersecurity- und Cyber Resilience Framework (CSCRF) ausschließlich für Systeme gilt, die für SEBI-regulierte Aktivitäten genutzt werden. Diese Klarstellung soll Bedenken hinsichtlich möglicher Überschneidungen mit anderen Regulierungsbehörden, wie der Reserve Bank of India (RBI), ausräumen. SEBI betont, dass gemeinsam genutzte Infrastrukturen, die nicht bereits von der RBI oder einer anderen zuständigen Behörde überwacht werden, dennoch den CSCRF-Audit-Anforderungen unterliegen. Dies soll sicherstellen, dass ein einheitlicher Cybersecurity-Standard über alle Systemtypen hinweg besteht, insbesondere da Institutionen zunehmend auf gemeinsame digitale Plattformen angewiesen sind.

Wichtig ist, dass SEBI anerkennt, dass regulierte Einheiten, die bereits den von der RBI oder einer gleichwertigen Regulierungsbehörde herausgegebenen Cybersecurity-Normen entsprechen, keine doppelten Anstrengungen unternehmen müssen. Diese bestehende Compliance wird im Rahmen des SEBI-Frameworks akzeptiert, was die betrieblichen Belastungen für doppelt regulierte Einheiten reduziert. Die CSCRF-Richtlinie erweitert die Definition eines „kritischen Systems“ auf jedes System, das Kernoperationen beeinflusst, regulatorische Daten speichert oder überträgt, client- oder internetbasierte Anwendungen hostet oder sich im selben Netzwerk wie solche Systeme befindet.

Um die Resilienz zu stärken, fordert SEBI die regulierten Einheiten auf, Zero-Trust-Prinzipien zu implementieren, wie etwa Netzwerksegmentierung, hohe Verfügbarkeit und die Beseitigung von Single Points of Failure, unter der Aufsicht ihrer IT-Ausschüsse. Bei mobilen Anwendungen gelten die Richtlinien des Frameworks als empfehlend, nicht verpflichtend. Bei Cyberkrisen müssen die regulierten Einheiten gemäß ihrem internen Cyber-Krisenmanagementplan handeln und sollten während solcher Ereignisse keine Pressemitteilungen herausgeben.

SEBI ermutigt den Einsatz von Tools wie Bedrohungssimulationen, Schwachstellenbewertungen und Täuschungssystemen, stellt jedoch klar, dass deren Nutzung nicht zwingend erforderlich ist. Dennoch müssen die Einheiten aktiv Cybersecurity-Risiken, die von Drittanbietern ausgehen, in Abstimmung mit ihren IT-Ausschüssen bewerten. SEBI betont auch die Bedeutung des Schutzes von Cyber-Audit-Berichten. „Beim Empfang und der Handhabung von Cyber-Audit-Berichten, die von ihren Mitgliedern eingereicht werden, müssen Börsen und Verwahrstellen sicherstellen, dass angemessene Schutzmaßnahmen vorhanden sind, um die Vertraulichkeit und Integrität solcher Berichte zu wahren“, so die Regulierungsbehörde.

Für die Notfallwiederherstellung müssen regulierte Einheiten in der Lage sein, kritische Operationen innerhalb von zwei Stunden (Recovery Time Objective – RTO) wieder aufzunehmen und die Datenwiederherstellung innerhalb von 15 Minuten (Recovery Point Objective – RPO) sicherzustellen. Die Einheiten müssen auch für Eventualitäten planen, in denen diese Benchmarks nicht erreicht werden können. SEBI hat die Klassifikationsschwellen für regulierte Einheiten im Rahmen des CSCRF überarbeitet. Portfolio-Manager mit einem verwalteten Vermögen (AUM) von 10.000 Crore und mehr werden nun als qualifizierte regulierte Einheiten kategorisiert.

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SEBI klärt CSCRF-Rahmenbedingungen und erkennt RBI-Aufsicht an
SEBI klärt CSCRF-Rahmenbedingungen und erkennt RBI-Aufsicht an (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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