MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – In der Welt der Gold-Investments gibt es zahlreiche Möglichkeiten, von physischen Barren bis hin zu Wertpapieren, die das Edelmetall repräsentieren. Doch nicht alle Optionen sind steuerlich gleichwertig, was für Anleger entscheidend sein kann.

Gold-ETCs wie Xetra-Gold bieten Anlegern die Möglichkeit, in das begehrte Edelmetall zu investieren, ohne physische Barren zu besitzen. Diese Wertpapiere versprechen steuerliche Vorteile, die jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft sind. Ein genauer Blick auf die steuerlichen Regelungen zeigt, dass nicht alle Zertifikate gleich behandelt werden, was für Anleger erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann.
Ein entscheidender Unterschied liegt in der Art der Besicherung. Während Xetra-Gold durch einen vertraglich zugesicherten Anspruch auf physisches Gold steuerlich fast wie echte Barren behandelt wird, gelten für andere Zertifikate wie Euwax Gold andere Regeln. Bei Xetra-Gold können Anleger nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr Kursgewinne steuerfrei einstreichen. Diese Regelung wurde durch den Bundesfinanzhof bestätigt und stellt eine Besonderheit in der Welt der Wertpapiere dar.
Allerdings ist Vorsicht geboten: Wer seine Anteile innerhalb eines Jahres verkauft, unterliegt den üblichen Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Gewinne über 1000 Euro im Jahr werden dann steuerpflichtig, während Verluste nur begrenzt verrechnet werden können. Diese steuerlichen Feinheiten sollten Anleger bei ihrer Investitionsentscheidung berücksichtigen.
Ein weiterer Aspekt, den Anleger beachten sollten, ist das Verwahrentgelt, das beim Halten von Xetra-Gold anfällt. Dieses beträgt rund 0,3 Prozent jährlich zuzüglich Umsatzsteuer. Diese Kosten können steuerlich nur dann abgesetzt werden, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres steuerpflichtige Gewinne auslöst. Andernfalls bleiben Anleger auf diesen Kosten sitzen, was die Attraktivität des Investments mindern kann.
Komplizierter wird es bei Euwax-Gold-Zertifikaten der Börse Stuttgart. Obwohl auch hier ein Lieferanspruch auf physisches Gold besteht, sieht die Finanzverwaltung diese oft nicht als echtes Goldinvestment an. Gewinne aus Euwax Gold sollen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungsteuer unterliegen, was für Anleger bedeutet, dass sie selbst nach jahrelangem Halten beim Verkauf Kapitalertragsteuer zahlen müssen.
Für Anleger, die das Risiko einer steuerlichen Grauzone vermeiden möchten, bietet sich Euwax Gold II als Alternative an. Dieses Zertifikat wurde so strukturiert, dass es steuerlich eindeutig dem physischen Gold gleichgestellt ist, inklusive einer einjährigen Haltefrist für Steuerfreiheit. Zudem fällt hier kein Verwahrentgelt an, was die Attraktivität erhöht.
Insgesamt bieten Gold-ETCs eine bequeme Möglichkeit, in Edelmetalle zu investieren. Doch steuerlich kann es sich lohnen, die Details genau zu kennen. Wer die Fristen einhält und die richtige Wahl trifft, kann von steuerfreien Gewinnen profitieren. Andernfalls drohen unnötige Abgaben an den Fiskus. Anleger sollten daher nicht nur auf das glänzende Metall, sondern vor allem auf das Kleingedruckte achten.

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