KÖLN / MÜNCHEN (IT BOLTWISE) – Die geplante Nutzung von Nutzerdaten durch Meta für das Training seiner KI-Software sorgt für erhebliche Kontroversen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun eine einstweilige Verfügung gegen den Technologieriesen beantragt, um die Verwendung personenbezogener Daten zu stoppen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat rechtliche Schritte gegen Meta eingeleitet, um die geplante Nutzung von Nutzerdaten für das Training der KI-Software zu verhindern. Der Antrag auf eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln zielt darauf ab, die Nutzung personenbezogener Daten im Eilverfahren zu stoppen. Bereits zuvor hatte die Verbraucherzentrale Meta abgemahnt, da sie einen Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht sieht.
Meta plant, ab dem 27. Mai Beiträge von Nutzern auf Facebook und Instagram für KI-Trainingszwecke zu verwenden. Das Unternehmen beruft sich dabei auf ein „berechtigtes Interesse“ und sieht die Nutzung als rechtmäßig an, solange die Nutzer nicht aktiv widersprechen. Diese Praxis wird von den Verbraucherschützern als problematisch angesehen, da sie die Kontrolle der Verbraucher über ihre persönlichen Daten gefährdet.
Meta weist die Vorwürfe zurück und betont, dass der Ansatz den Richtlinien des Europäischen Datenschutzausschusses entspricht. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte, dass umfangreiche Gespräche mit der irischen Datenschutzkommission geführt wurden, um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen sicherzustellen. Zudem hätten Nutzer in der EU die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Daten zu widersprechen, und seien darüber per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen informiert worden.
Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass es nicht darum geht, die Entwicklung Künstlicher Intelligenz zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass diese auf einer fairen und rechtsstaatlichen Grundlage erfolgt. Christine Steffen, Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale, betont, dass ein Rückruf der Daten kaum möglich sei, wenn sie erst einmal für KI-Zwecke verwendet wurden.
Die Diskussion um die Nutzung von Nutzerdaten für KI-Trainingszwecke ist nicht neu. In der Vergangenheit gab es bereits ähnliche Kontroversen, bei denen Unternehmen die Grenzen des Datenschutzes ausloteten. Die aktuelle Auseinandersetzung könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftige Nutzung von Daten für KI-Entwicklungen haben und setzt ein wichtiges Zeichen für den Schutz der Verbraucherrechte in der digitalen Welt.
Experten sehen in der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln einen Präzedenzfall, der die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Daten in der KI-Entwicklung klären könnte. Die Ergebnisse könnten auch Einfluss auf andere Unternehmen haben, die ähnliche Technologien entwickeln und einsetzen.
Die Verbraucherzentrale bietet auf ihrer Homepage eine Anleitung, wie Nutzer der Verwendung ihrer Daten widersprechen können. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Verbraucher ihre Rechte wahrnehmen und die Kontrolle über ihre persönlichen Informationen behalten können.
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