DÜSSELDORF / LONDON (IT BOLTWISE) – Eine Wirecard-Aktionärin aus Krefeld hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied, dass die Bundesfinanzaufsicht Bafin keinen Schadenersatz leisten muss. Die Klägerin hatte der Bafin vorgeworfen, durch Maßnahmen wie das Leerverkaufsverbot und eine Strafanzeige gegen Journalisten den Eindruck erweckt zu haben, Berichte über Unregelmäßigkeiten bei Wirecard seien unglaubwürdig.

Die Bundesfinanzaufsicht Bafin steht erneut im Fokus der Diskussionen, nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden hat, dass die Behörde einer Wirecard-Aktionärin keinen Schadenersatz zahlen muss. Die Klägerin hatte argumentiert, dass die Bafin durch ihre Maßnahmen, insbesondere das Verbot von Leerverkäufen und die Strafanzeige gegen Journalisten, den Eindruck erweckt habe, Berichte über Unregelmäßigkeiten bei Wirecard seien unglaubwürdig. Diese Maßnahmen hätten sie dazu verleitet, weitere Aktien zu kaufen, was letztlich zu erheblichen Verlusten führte.
Das Gericht sah jedoch keine schuldhafte Amtspflichtverletzung seitens der Bafin. Es stellte fest, dass das Leerverkaufsverbot angesichts der damaligen Marktsituation und der Gefahr weiterer Attacken auf Wirecard vertretbar gewesen sei. Auch die Strafanzeige gegen die Journalisten der “Financial Times” sei rechtmäßig erfolgt, da die Bafin bei Vorliegen eines entsprechenden Verdachts verpflichtet sei, solche Schritte zu unternehmen.
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts steht im Einklang mit früheren Urteilen des Bundesgerichtshofs, der bereits Klagen anderer Wirecard-Aktionäre abgewiesen hatte. Diese Urteile unterstreichen die Schwierigkeit, der Bafin eine direkte Verantwortung für die Verluste der Aktionäre nachzuweisen, insbesondere da die Maßnahmen der Behörde keine Aussage über die Validität der Vorwürfe gegen Wirecard getroffen hätten.
Wirecard, einst ein Vorzeigeunternehmen im DAX, brach im Sommer 2020 zusammen, nachdem bekannt wurde, dass 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf Treuhandkonten verbucht waren, nicht auffindbar waren. Der Skandal führte zu einer intensiven Debatte über die Rolle der Bafin und die Effektivität ihrer Aufsicht. Trotz der Kritik bleibt die Behörde bei ihrer Position, dass ihre Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erfolgten.
Die Klägerin hat die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einzulegen, um eine weitere Überprüfung des Falls zu erreichen. Ob sie diesen Schritt gehen wird, bleibt abzuwarten. Der Fall zeigt jedoch die Komplexität der rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal und die Herausforderungen, vor denen Aktionäre stehen, die versuchen, ihre Verluste durch rechtliche Schritte zu kompensieren.

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