KARLSRUHE / LONDON (IT BOLTWISE) – In einer richtungsweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Legalität von Cheatsoftware bestätigt, während die Frage der Werbeblocker weiterhin ungeklärt bleibt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich zwei bedeutende Urteile gefällt, die die Reichweite des Urheberrechts von Softwareanbietern betreffen. In einem Fall, der die Gaming-Industrie betrifft, wurde entschieden, dass Hersteller von Cheatsoftware, die das Spielerlebnis in Computerspielen manipulieren, nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Diese Entscheidung fiel zugunsten eines Anbieters solcher Programme, gegen den der Playstation-Hersteller Sony geklagt hatte. Der BGH lehnte die Klage auf Unterlassung und Schadensersatz ab, was für die Hersteller von Cheatsoftware eine Erleichterung darstellt.

Im Gegensatz dazu bleibt die rechtliche Situation von Werbeblockern weiterhin unklar. Der BGH hat einen Fall, der die Legalität von Werbeblockern betrifft, an das Oberlandesgericht Hamburg zurückverwiesen. Diese Entscheidung zeigt, dass die Richter noch offene Fragen sehen, die einer weiteren Klärung bedürfen. Vor zwei Jahren hatte das Oberlandesgericht zugunsten der Kölner Firma Eyeo entschieden, die unter anderem die beliebte Browsererweiterung Adblock Plus entwickelt.

Das Medienunternehmen Axel Springer hat gegen Eyeo geklagt, da es der Meinung ist, dass das Geschäftsmodell von Eyeo gegen die in der Verfassung verankerte Pressefreiheit verstößt. Werbeblocker würden nicht nur eine zentrale Finanzierungsquelle des Journalismus beschädigen, sondern langfristig auch den offenen Zugang zu meinungsbildenden Informationen im Internet gefährden. Axel Springer wirft Eyeo vor, erpresserische Methoden anzuwenden, indem zunächst Werbung blockiert und dann gegen Zahlung einer Provision wieder freigeschaltet wird.

Der BGH hat die Argumentation von Axel Springer teilweise anerkannt und das Oberlandesgericht Hamburg angewiesen, die Auswirkungen von Werbeblockern auf die Darstellung von Inhalten im Browser genauer zu prüfen. Eyeo zeigt sich jedoch optimistisch, den Fall noch zu gewinnen. Unternehmenssprecher Cornelius Witt betont, dass kein Unternehmen den Nutzern vorschreiben sollte, wie sie ihre Browsereinstellungen vornehmen oder Downloads von Inhalten erzwingen dürfen.

Diese Entscheidungen des BGH werfen ein Schlaglicht auf die komplexen rechtlichen Fragen, die mit der Nutzung von Software im digitalen Zeitalter verbunden sind. Während Cheatsoftware nun als legal gilt, bleibt die Zukunft der Werbeblocker ungewiss. Die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird von vielen Akteuren mit Spannung verfolgt, da sie weitreichende Auswirkungen auf die digitale Wirtschaft und die Medienlandschaft haben könnte.

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BGH-Urteil: Cheatsoftware legal, Werbeblocker in der Grauzone
BGH-Urteil: Cheatsoftware legal, Werbeblocker in der Grauzone (Foto: DALL-E, IT BOLTWISE)



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