BERLIN / LONDON (IT BOLTWISE) – Eine aktuelle Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt, dass Vollzeitbeschäftigte mit Mindestlohn in Deutschland finanziell besser gestellt sind als Empfänger von Bürgergeld.
Die jüngste Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung beleuchtet die finanzielle Situation von Vollzeitbeschäftigten mit Mindestlohn im Vergleich zu Bürgergeldempfängern in Deutschland. Die Studie zeigt, dass Arbeitnehmer, die den Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde verdienen, in der Regel über mehr finanziellen Spielraum verfügen als Personen, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Dies gilt für verschiedene Haushaltstypen, einschließlich Singles, Alleinerziehende und Familien mit Kindern, und zieht sich durch alle Regionen der Bundesrepublik.
Die Analyse widerspricht der weit verbreiteten Annahme, dass das Bürgergeld zu hoch angesetzt sei und dadurch der Anreiz zur Arbeitsaufnahme fehle. Die Berechnungen der Studie umfassen nicht nur den Mindestlohn, sondern auch mögliche zusätzliche Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kindergeld. Ein Vollzeitjob wird dabei mit durchschnittlich 38,2 Stunden pro Woche angenommen. Drei Fallbeispiele verdeutlichen den Unterschied: Ein alleinstehender Mann erzielt mit Mindestlohn ein verfügbares Monatseinkommen von 1.572 Euro, was 557 Euro mehr ist als das Einkommen eines Bürgergeldempfängers.
Interessanterweise variiert der finanzielle Abstand zwischen Mindestlohn und Bürgergeld je nach regionalen Mietkosten. In München und Umgebung ist der Unterschied am geringsten, während er im Vogtlandkreis am höchsten ausfällt. Bettina Kohlrausch, die Direktorin des WSI, betont, dass Bürgergeldempfänger trotz bestehender Vorurteile finanziell schlechter gestellt sind als Mindestlohnbezieher, unabhängig von ihrem Haushaltstyp. Sie sieht die Lösung nicht in der Kürzung des Bürgergelds, sondern in der Schaffung bezahlbaren Wohnraums und der Qualifizierung von Bürgergeldbeziehern.
Diese Ergebnisse fügen sich nahtlos in bestehende Studien ein, wie die des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft. Dessen Leiter, Michael Hüther, hob 2023 hervor, dass das Lohnabstandsgebot trotz einer Erhöhung des Bürgergelds eingehalten werde. Allerdings bemängelte er die fehlende Anreizstruktur im Niedriglohnsektor. Die Diskussion um Mindestlohn und Bürgergeld bleibt somit ein zentrales Thema in der deutschen Sozialpolitik, das sowohl wirtschaftliche als auch soziale Aspekte umfasst.

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