LONDON (IT BOLTWISE) – Angesichts steigender Kosten und der Notwendigkeit, die Rentabilität der Vermietung zu gewährleisten, stehen viele Vermieter vor der Herausforderung, Mieterhöhungen durchzusetzen. Dabei müssen sie jedoch eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen beachten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben.

In Zeiten steigender Kosten und wirtschaftlicher Unsicherheiten sehen sich viele Vermieter gezwungen, die Mieten ihrer Immobilien anzupassen. Dabei ist es entscheidend, die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu beachten, um rechtliche Konflikte zu vermeiden. Eine Möglichkeit, die Miete zu erhöhen, besteht darin, bereits bei Vertragsabschluss eine Index- oder Staffelmiete zu vereinbaren. Diese Modelle bieten eine gewisse Planungssicherheit, da sie regelmäßige Anpassungen der Miete vorsehen, die entweder an den Verbraucherpreisindex oder an festgelegte Intervalle gekoppelt sind.
Besonders in Regionen ohne Mietspiegel kann es für Vermieter schwierig sein, während eines laufenden Mietverhältnisses eine Mieterhöhung durchzusetzen, wenn der Mieter nicht zustimmt. In solchen Fällen sind einvernehmliche Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter von Vorteil. Zahlt der Mieter dreimal die erhöhte Miete, kann dies als stillschweigende Zustimmung gewertet werden. Dennoch ist es ratsam, sich eine schriftliche Bestätigung einzuholen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Bei Neuvermietungen müssen Vermieter die Mietpreisbremse beachten, die in vielen Kommunen gilt. Diese Regelung erlaubt es, die Miete bei einer Neuvermietung nur um maximal zehn Prozent über die ortsübliche Vergleichsmiete zu erhöhen. Ausnahmen bestehen für Neubauten oder umfassend modernisierte Wohnungen. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird in der Regel durch den Mietspiegel der Kommune ermittelt, der für Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtend ist.
Modernisierungsmaßnahmen bieten eine weitere Möglichkeit zur Mieterhöhung. Nach energetischen Sanierungen oder baulichen Veränderungen, die den Gebrauchswert der Wohnung erhöhen, können Vermieter acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen. Auch hier gelten Kappungsgrenzen, um Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Bei einem Heizungstausch im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes können zehn Prozent der Kosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

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